Dieser Index enthält eine Zusammenstellung staatlicher und bundesstaatlicher Gesetze, Bestimmungen und Vorschriften zu Anreizen, Personalwesen, Besteuerung, Unternehmensgründung, Einwanderung und anderen Rechtsfragen, die bei Ihrer Geschäftstätigkeit in Montana auftreten können. 

Die wichtigsten rechtlichen Verweise des Index stammen aus offiziellen Quellen der Legislative und Exekutive (Kommentierter Montana Code (MCA)Verwaltungsvorschriften von Montana (ARM), US-amerikanischer Code (USC), hat das Code of Federal Regulations (CFR), und die damit verbundenen Gesetze und Referenden) sowie multilaterale Verträge, an denen die USA beteiligt sind, wie in der Vertragssammlung der Vereinten Nationen (UNTS). Wir hoffen, dass Ihnen dieser Überblick über die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit ausländischen Direktinvestitionsinitiativen in Montana bei der Erkundung von Geschäftsmöglichkeiten in diesem Bundesstaat von Nutzen ist.

*Bitte beachten Sie, dass dieses Toolkit nur zu Informationszwecken verwendet werden soll und kein umfassendes Kompendium darstellt. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen, damit MWTC Ihre spezifischen Fragen zu Investitionen in Montana beantworten kann. Außerdem sollten Sie sich rechtlichen Rat holen (MWTC kann Empfehlungen geben), um den Erfolg Ihres Geschäftsvorhabens in den Vereinigten Staaten zu unterstützen.


 

Geschäftsanreize, wie sie im Montana Code Annotated (MCA), den Verwaltungsvorschriften von Montana (ARM), den Gesetzesentwürfen des Repräsentantenhauses (House Bills, HBs), den Gesetzesentwürfen des Senats (Senate Bills, SBs) und den gesetzgebenden Referenden (Legislative Referenda, LR) festgehalten sind

Steuergutschriften für die Schaffung von Arbeitsplätzen

Steuerermäßigungen

Steuerbefreiungen

  • Befreiung von der Gewerbeausstattung: Unternehmen erhalten automatisch eine Steuerbefreiung von 1 Mio. USD, wodurch ihre Grundsteuerschuld reduziert wird: In Kraft ab 01. Januar 2024 (MT HB 212 (2023))
  • Keine allgemeine staatliche Umsatzsteuer: Kann insbesondere bei kapitalintensiven Projekten sinnvoll sein; diese Befreiung umfasst den Kauf von Elektrizität und Erdgas; es bestehen begrenzte Ausnahmen, wie etwa in Bezug auf Tabak und Tourismus (MCA § 15-68-101 ff.)
  • Keine Nachlass- und Erbschaftssteuer: Diese Steuern wurden per Referendum im November 2000 abgeschafft; relevant für die Nachlassplanung (MT LR-116 (2000))
  • Keine allgemeine Bruttoeinnahmensteuer: Laut der Tax Foundation gilt sie „oft als eine der wirtschaftlich schädlichsten Steuern“; es gibt begrenzte Ausnahmen, wie z. B. eine 1%-Steuer für öffentliche Auftragnehmer (MCA § 15-50-101 et seq.).
  • Keine staatliche Inventarsteuer: Besonders vorteilhaft für Hersteller und Einzelhändler mit größeren Lagerbeständen (MCA §§ 15-6-101–301)
  • Montana Entrepreneur Magnet Act: Befreit qualifizierte Unternehmen von der Zahlung der staatlichen Kapitalertragsteuer auf den Verkauf von Mitarbeiteraktien (MCA § 15-30-3701 et seq.)
  • Forschungs- und Entwicklungsbefreiung: Ein F&E-Unternehmen, das zum ersten Mal im Bundesstaat Montana ansässig ist, unterliegt während der ersten fünf steuerpflichtigen Geschäftsjahre seiner Tätigkeit in Montana nicht der staatlichen Körperschaftssteuer auf das Nettoeinkommen (MCA § 15-31-103).

Finanzierung und Zuschüsse

  • Montana Wachstumsfonds: Ein neues Darlehensbeteiligungsprogramm, das wettbewerbsfähige Zinssätze und einen Darlehenserlass für berechtigte Unternehmen bietet, darunter sowohl bestehende Unternehmen in Montana als auch solche, die neu im Staat sind (ARM 8.99.11)
  • Big Sky Filmstipendium: Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die den Business-to-Consumer-Markt ansprechen und förderfähige Produktionen in Montana entwickeln (MT SB 540 (2023))
  • Saubere Energie für Gewerbeimmobilien (C-PACE): Ein Instrument zur Finanzierung der Energieeffizienz und Verbesserung der Nutzung erneuerbarer Energien in Gewerbeimmobilien (MCA § 90-4-1301 ff.)
  • Gemeinschaftsentwicklung Block Grant: Dieses Programm kann Unternehmen unterstützen, indem es Festzinsfinanzierungen zu niedrigen Zinssätzen zur Verfügung stellt und Zahlungsaufschübe, niedrigere Zahlungen im ersten Jahr und reine Zinszahlungen anbietet. Es bestehen Möglichkeiten für Unternehmen, die den Business-to-Consumer-Markt anvisieren und förderfähige Projekte in Montana entwickeln (MCA § 90-1-103 et seq.).
  • Export Montana - Unterstützungsprogramm für Handelsmessen: Bietet bis zu 3,000 US-Dollar zur Unterstützung der Expansion außerhalb des Staates und international durch Ausstellungen auf Messen (MT HB 3 (2023))
  • Programm „Wachstum durch Landwirtschaft“: Zuschuss- und Darlehensprogramm zur Förderung der landwirtschaftlichen Diversifizierung; kann für Ausrüstung, Bau und Werbung verwendet werden (MCA § 90-9-104 ff.)
  • Indian Country Programs und Native American Economic Development Act von 1999: Zu den spezifischen Programmen gehören der Indian Equity Fund Small Business Grant und der Tribal Business Planning Grant (MCA § 90-1-131 et seq.)
  • Mikrounternehmen-Finanzierungsprogramm: Programm für Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitbeschäftigten und einem Umsatz von weniger als 1 Mio. USD, die eine Finanzierung von bis zu 100,000 USD suchen (MCA §§ 90-1-101–203)
  • Industrielle Entwicklungsanleihen (IDBs): Eine Art qualifizierter privater Aktivitätsanleihe, die privaten Unternehmen dabei hilft, den Bau, die Erweiterung oder die Renovierung privater Produktions- und Verarbeitungsanlagen mit steuerfreien Vorteilen zu finanzieren (MCA § 17-5-101 ff.)
  • Montanas Investitionsausschuss: In Zusammenarbeit mit Banken und EDOs (Wirtschaftsentwicklungsorganisationen) in Montana hat das Gremium eine Reihe von Darlehensprogrammen entwickelt, die auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten werden können. Diese Programme können den Zugang zu Finanzierungen mit niedrigerem Festzinssatz und maßgeschneiderten Darlehensbedingungen ermöglichen. Bei Projekten zur Schaffung von Arbeitsplätzen können die Zinssätze um bis zu 2.5 % gesenkt werden. (MCA § 2-15-1808)
  • Montana Small Business Innovation Research (SBIR) und Small Business Technology Transfer (STTR) Matching Funds: Für berechtigte Unternehmen, die an einem Projekt für eine Bundesbehörde arbeiten, bietet Montana bis zu 60,000 US-Dollar an Zuschussmitteln für Phase I und Phase II (MCA § 90-1-117 et seq.).
  • Kreditinitiative des Staates Montana für Kleinunternehmen (SSBCI): Ein dynamisches Kreditbeteiligungsprogramm durch EDOs zur Unterstützung bestehender und neuer Unternehmen (MCA § 90-1-116 ff.)
 Zuschüsse zur Berufsausbildung
  • Beschleunigen SieMTHierbei handelt es sich um ein innovatives, maßgeschneidertes Schulungs- und Weiterbildungsprogramm für Arbeitnehmer, das die Ziele von Unternehmen in Partnerschaft mit führenden Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik in Einklang bringt.
  • Steuergutschrift für Arbeitgeber in der Berufsausbildung: Schafft eine flexible, nicht erstattungsfähige Arbeitgebersteuergutschrift für vom Arbeitgeber bezahlte Berufsausbildungen in Höhe von bis zu 2,000 USD pro Mitarbeiter mit einer Obergrenze von 25,000 USD pro Arbeitgeber (MCA §§ 15-30-2901–2910)
  • Steuergutschrift für Ausbildungen in Montana: Bietet eine staatliche Steuergutschrift für die Einführung eines neuen oder die Erweiterung eines bestehenden Ausbildungsprogramms; kann bis zu 1,500 US-Dollar für jeden neuen Auszubildenden bereitstellen, wobei Veteranen besondere Berücksichtigung finden (MCA § 15-30-2327 ff.)
Steuergutschriften im Allgemeinen
  • Gutschrift von Infrastrukturnutzungsgebühren: Für berechtigte Unternehmen, die eine Nutzungsgebühr für die lokale Infrastruktur zahlen; die Gesamtgutschrift darf den Kreditbetrag nicht übersteigen und kann drei Jahre zurück und dann sieben Jahre vorgetragen werden (MCA § 15-62-103 ff.).
  • Qualifizierter Stiftungskredit: Kredit verfügbar für Personen und Unternehmen, die wohltätige Spenden an eine anerkannte Stiftung leisten; Kredit bis zu 10,000 US-Dollar und nicht erstattungsfähig (MCA §§ 15-30-3101–3110)
Gebührenbefreiungen und andere Vorteile
 
Personalwesen und Arbeitsrecht
Staatliche Arbeitsgesetze, wie sie im Montana Code Annotated (MCA) festgehalten sind
1. Löhne und Lohnschutz
  • Mindestlohn im Bundesstaat Montana: 10.30 USD/Stunde ab 1. Januar 2024 (MCA § 39-3-401)
  • Durchsetzung des Mindestlohns und der Überstundenvergütung: Das Montana Department of Labor & Industry („das Ministerium“) setzt die Zahlung des Mindestlohns und der Überstundenvergütung durch (MCA §§ 39-3-401–39-3-409).
  • Lohnzahlung: Das Ministerium kann die Zahlung von Löhnen durch Verwaltungsmaßnahmen, Anhörungen und gerichtliche Durchsetzung untersuchen und durchsetzen (MCA §§ 39-3-201–39-3-217). 
  • Arbeitgeber dürfen für die Zahlung von Löhnen keine direkte Einzahlung oder elektronische Überweisung verlangen (MCA 39-3-204)
  • Der letzte Lohn muss bei Kündigung sofort ausgezahlt werden, es sei denn, es gibt eine Richtlinie, die eine spätere Zahlung erlaubt (MCA 39-3-205).
  • Montanas Little Davis-Bacon Act (Gesetz über den geltenden Lohn) sieht die Verpflichtung vor, dass Bieter für bestimmte öffentliche Bauaufträge einen festgelegten Vergütungssatz zahlen (MCA §§ 18-2-401–432).
  • Ein Arbeitgeber muss den Arbeitnehmern auf schriftliche Anfrage den Lohnsatz und das Datum der Lohnzahlung mitteilen (MCA §§ 39-3-203).
  • Ein Arbeitgeber darf Verpflegung, Unterkunft oder andere vom Arbeitgeber bereitgestellte Nebenkosten nur dann abziehen, wenn die Abzüge Teil der Arbeitsbedingungen sind oder anderweitig gesetzlich vorgesehen sind (MCA §§ 39-2-204 ff.).
  • Gesetz über die gegenseitige Vereinbarung zur Lohneinziehung: Das Ministerium kann die Lohnzahlungsgesetze von Montana durch gegenseitige Durchsetzung in Vereinbarungen mit anderen Staaten durchsetzen (MCA §§ 39-3-301–39-3-306)
 2. Versicherung/Leistungen
  • Berufskrankheitengesetz von Montana (MCA §§ 39-72-101–1501)
  • Leistungen bei Silikose (MCA §§ 39-73-101–301) 
  • Arbeitslosenversicherung (MCA §§ 39-51-101–1106) 
  • Arbeitnehmerentschädigung (MCA §§ 39-71-101–2908)
3. Talentgewinnung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Schwarze Listen und Schutz entlassener Mitarbeiter (MCA §§ 39-2-801–804)
  • Gesetz über Kinderarbeitsnormen (MCA §§ 41-2-101–120)
  • Täuschung hinsichtlich der Art des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitsbedingungen oder des Vorhandenseins eines Arbeitskonflikts ist verboten (MCA § 39-2-303 ff.).
4. Tarifverhandlungen
  • Tarifverhandlungen für öffentliche Arbeitgeber (MCA §§ 39-31-101–603)
  • Allgemeine Einschränkungen des Kollektivverhandlungsrechts (MCA § 39-33-101 ff.)
  • Schiedsgerichtsverfahren für Feuerwehrleute in Montana (MCA § 39-31-301 et seq.)
  • Tarifverhandlungen für Krankenpfleger in Montana (MCA 39-32-101 ff.)
5. Diskriminierung wegen rechtmäßiger Produktnutzung außerhalb der Arbeitszeit verboten – Ausnahmen (MCA § 39-2-313) 
  • Beschäftigung von Ausländern, die nicht gesetzlich zur Annahme einer Beschäftigung berechtigt sind, verboten (MCA § 39-2-305) 
  • Beschäftigung von Personen unter 39 Jahren als Barkeeper verboten (MCA § 2-306-XNUMX) 
  • Lügendetektortests verboten (MCA § 39-2-304) 
6. Menschenrechte
  • Antidiskriminierungsschutz: Verbot der Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Rasse, Hautfarbe, nationaler Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, körperlicher und geistiger Behinderung, Familienstand und (nur für öffentliche Arbeitgeber) politischen Überzeugungen oder Ansichten; umfasst Einstellung, Entlassung und alle Beschäftigungsbedingungen (MCA §§ 49-2-203, 49-2-310)
  • Gleicher Lohn für Frauen bei gleichwertiger Leistung (MCA § 39-3-104)
  • Mutterschaftsschutz: Neben anderen Anforderungen verbietet das Gesetz von Montana einem Arbeitgeber, „einer Mitarbeiterin einen angemessenen Urlaub für die Schwangerschaft zu verweigern“ (MCA §§ 49-2-310 ff.).
7. Sicherheit
  • Kessel und Dampfmaschinen (MCA §§ 50-74-101–108)
  • Sprengungen im Bauwesen (MCA §§ 37-72-101–102)
  • Fördermaschinen (MCA §§ 50-76-101–114)
  • Arbeitssicherheit (MCA §§ 50-71-101–128)
  • Gesetz zur Sicherheitskultur (MCA §§ 39-71-1501–1508)
  • Sicherheit in Kohlebergwerken (MCA §§ 50-73-101–107)
8. Bau 
  • Registrierung als Bauunternehmer (MCA §§ 39-9-101–103)  
9. Andere staatliche Arbeitsgesetze
  • Ausbildung (MCA §§ 39-6-101–109)
  • Hintergrundüberprüfungen – es dürfen keine Informationen angefordert werden, die älter als sieben Jahre sind (MCA § 39-2-312 et seq.)
  • Entlassung oder Freistellung wegen Pfändung oder Beschlagnahme verboten (MCA § 339-2-302)
  • Gesetz über Informationen zu gefährlichen Chemikalien für Arbeitnehmer und die Gemeinschaft (MCA §§ 50-78-101–603)
  • Eingeschränkter Zugriff auf soziale Medien von Mitarbeitern oder Bewerbern (MCA § 39-2-307) 
  • Lizenzierung von professionellen Arbeitgeberorganisationen: Arbeitnehmerüberlassungsfirmen und ähnliche Arbeitskräfteanbieter müssen lizenziert sein, um Geschäfte tätigen zu können (MCA §§ 39-8-101–102). 
  • Regelung von Blut- und Urinuntersuchungen (MCA §§ 39-2-2) 
  • Wiedereinstellungspräferenz für Arbeitnehmerentschädigung (MCA § 39-71-317) 
  • Sitzplätze für Arbeitnehmer (MCA §§ 39-2-201)  
  • Es ist rechtswidrig, wenn ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer die Kostenübernahme einer ärztlichen Untersuchung als Einstellungsbedingung verlangt (MCA § 39-2-301) 
  • Berufstätige Frauen; staatliche Ausbildungs- und Kinderbetreuungsprogramme (MCA § 39-7-101 ff.) 
  • Vergeltungsmaßnahmen gegen Arbeitnehmerentschädigungen verboten (MCA § 17-8-412)
  • Gesetz über Drogen- und Alkoholtests am Arbeitsplatz (MCA § 39-2-205–211)
  • Unrechtmäßige Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis (MCA § 39-2-901 ff.)
Bundesarbeitsgesetze, festgehalten im United States Code (USC)
  • Gesetz gegen Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz von 1967 [ADEA] (29 USC §§ 621–634)
  • Gesetz über Amerikaner mit Behinderungen von 1990 [ADA] (42 USC §§ 12101–12213)
  • BInsolvenzgesetz [Löhne, die innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung fällig sind, haben Vorrang] (11 USC § 1001 et seq.)
  • Civil Rights Act von 1964 [Titel VII bezüglich Diskriminierung am Arbeitsplatz] (42 USC § 2000 et seq.)
  • Bundesgesetz über Davis-Bacon (40 USC §§ 3141–3148)
  • Employee Retirement Income Security Act von 1974 [ERISA] (29 USC §§ 1001 ff.)
  • Equal Pay Act von 1963 (29 USC § 206(d) ff.)
  • Fair Labor Standards Act von 1938 (29 USC §§ 201–219)
  • Gesetz über Familien- und Krankenurlaub von 1993 (29 USC §§ 2601–2654)
  • Bundesgesetz zur Arbeitslosensteuer (26 USC §§ 3301–3311)
  • Gesetz über die Berufsausbildungspartnerschaft (29 USC §§ 1501–1792)
  • Gesetz über die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (29 USC §§ 141–197)
  • Nationales Arbeitsbeziehungsgesetz (29 USC §§ 151–169)
  • Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz von 1970 (29 USC §§ 651–678)
  • Patient Protection and Affordable Care Act [einschließlich Ruhezeiten für stillende Mütter] (42 USC § 1557)
  • Portal-to-Portal Act von 1947 (29 USC § 251 ff.)
  • Gesetz zur Diskriminierung aufgrund einer Schwangerschaft (42 USC § 2000e(k))
  • Rehabilitationsgesetz von 1973 (29 USC § 701 ff.)
  • Service Contract Act von 1965 (40 USC §§ 3701–3708)
  • Sozialversicherungsgesetz (42 USC §§ 301 ff.)
  • Staatliches Verzeichnis der Neueinstellungen (42 USC § 653a et seq.)
  • Immigration Reform and Control Act von 1986 (kodifiziert mit Änderungen in den Abschnitten 8 USC)
  • Titel VII des Civil Rights Act von 1964 [bezüglich Diskriminierung am Arbeitsplatz] (42 USC §§ 2000–2000e-17)
  • Gesetz über die Beschäftigungs- und Wiedereinstellungsrechte der uniformierten Streitkräfte (38 USC §§ 4301–4335)
  • Gesetz über die Wiedereinstellungsrechte von Veteranen (38 USC §§ 4301–4335)
  • Wagner-Peyser-Gesetz (29 USC §§ 49–49n)
  • Gesetz zur Benachrichtigung über die Anpassung und Umschulung von Arbeitnehmern (29 USC §§ 2101–2109)
 
Besteuerung und Haftung
Das US-Steuersystem: Unternehmen unterliegen der Bundes-, Landes- und manchmal auch der Gemeindesteuer Steuern. Zu diesen Steuern gehört die Einkommensteuer. Unternehmen unterliegen der Bundeseinkommensteuer. In vielen Staaten, fallen auch staatliche Einkommenssteuern an. Der Internal Revenue Service (IRS) erhebt Bundessteuern Lohnsteuern (einschließlich Sozialversicherungssteuern, Bundesarbeitslosensteuern und Medicare Steuern) und Bundeseinkommensteuern.
 
Unternehmensbesteuerung
1. Montana
  • Lohneinbehalt: Lohneinbehalt ist der Betrag, den ein Arbeitgeber einbehält, um die Einkommensteuer eines Arbeitnehmers zu zahlen. Dies ist das Geld des Arbeitnehmers, das der Arbeitgeber treuhänderisch verwaltet, bis es an den Staat gezahlt wird. Arbeitgeber finden weitere Informationen in der Montana Withholding Tax Table and Guide.
2. Bundesweite Lohnsteuer
  • Arbeitgeber müssen grundsätzlich Einkommensteuer von den an Arbeitnehmer gezahlten Löhnen einbehalten und an die IRS abführen. Der einbehaltene Betrag wird anhand der vom Arbeitnehmer auf dem IRS-Formular W-4 bereitgestellten Informationen ermittelt. Die einbehaltene Einkommensteuer wird auf die Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers angerechnet, wenn dieser eine Steuererklärung einreicht.
  • Die Löhne der Arbeitnehmer unterliegen im Allgemeinen neben der Bundeseinkommensteuer auch der Sozialversicherungs- und Medicare-Steuer. Die Arbeitgeber sind im Allgemeinen dafür verantwortlich, die Hälfte dieser Steuern direkt zu zahlen, und müssen die andere Hälfte vom Lohn einbehalten, der an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Der aktuelle Steuersatz für die Sozialversicherung beträgt 6.2 % für den Arbeitgeber und 6.2 % für den Arbeitnehmer. Der aktuelle Satz für Medicare beträgt 1.45 % für den Arbeitgeber und 1.45 % für den Arbeitnehmer. Die Sozialversicherungssteuer gilt nur für die ersten 128,000 US-Dollar des Lohns.
Staatliche Einkommenssteuern
1. Staatliche Körperschaftssteuern Jede C-Corporation, die in Montana Geschäfte macht, muss eine Montana Körperschaftssteuererklärung (Formular CIT) und zahlen Sie eine Körperschaftssteuer. Sie müssen jedes Jahr, in dem Sie in Montana geschäftlich tätig sind, ein Formular CIT einreichen. 
  • Standardsatz: Der Standard-Körperschaftsteuersatz beträgt 6.75 %.
  • Water's Edge Election: Der Steuersatz für die Water's Edge Election beträgt 7 %. Ein Unternehmen kann die Genehmigung zur Durchführung der Water's Edge Election beantragen, indem es das Water's Edge Election-Formular „WE-ELECT“ (MCA §15-31-322) einreicht.
2. Andere staatliche Steuern 
  • Sonstige Steuern und Gebühren: In Montana gibt es einige Steuern, die bestimmte Unternehmen, Dienstleistungen und Standorte betreffen. Zu diesen Steuern zählen unter anderem solche, die auf Tabak, medizinisches Marihuana, Tourismus, Telekommunikation und Gesundheitseinrichtungen anfallen.
  • Steuern auf natürliche Ressourcen: Montana erhebt Steuern auf natürliche Ressourcen, die in den Staat, einschließlich Metalle, Kohle, Öl und Erdgas. 
  • Grundsteuern
3. Steuergutschriften in Montana: Eine Steuergutschrift ist Geld, das ein Steuerzahler zum Ausgleich seiner Steuerschuld verwenden kann. 
  • Montana bietet verschiedene Steuergutschriften für Privatpersonen und Unternehmen. 
4. Ressourcen für Steuerzahler in Montana: Ressourcen, die Steuerzahlern dabei helfen, ihre Steuern einzureichen und zu zahlen, die benötigte Hilfe zu erhalten und mit der zuständigen Abteilung zusammenzuarbeiten, um die Vorschriften einzuhalten. 
 
Bundeseinkommenssteuern

1. Inländische Unternehmen, in den USA ansässige Einzelpersonen und Bürger unterliegen grundsätzlich der Bundeseinkommensteuer auf ihr weltweites Einkommen.
2. Ausländische Privatpersonen und Unternehmen, die in den Vereinigten Staaten einer gewerblichen oder geschäftlichen Tätigkeit nachgehen, unterliegen grundsätzlich der Bundeseinkommensteuer auf Einkünfte, die tatsächlich mit einer gewerblichen oder geschäftlichen Tätigkeit in den USA in Zusammenhang stehen.
3. Für Einzelpersonen wird die Bundeseinkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen zu gestaffelten Sätzen erhoben. Der höchste Grenzsteuersatz für Einzelpersonen beträgt derzeit 37 %.
4. Bei Unternehmen beträgt die Einkommensteuer auf den Körperschaftsgewinn grundsätzlich 21 %.

Bundesweite Quellensteuer
1. Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und bestimmte andere Einkommensarten, die von einem US-Unternehmen gezahlt oder anderweitig als Einkommen aus US-Quellen behandelt werden, unterliegen möglicherweise einer US-Quellensteuer von 30 %. Der Quellensteuersatz kann durch ein Steuerabkommen gesenkt werden.
2. Durchflusseinkommen eines als Personengesellschaft besteuerten US-Unternehmens können der Quellensteuer unterliegen. 
3. Bei der Veräußerung von US-Immobilien oder Anteilen an US-Immobilienholdinggesellschaften kann möglicherweise eine Quellensteuer gemäß dem Foreign Investment in Real Property Tax Act von 1980 (FIRPTA) anfallen. 
 
Zusammenfassung der Unternehmensstrukturen für Steuerzwecke
1. Nicht berücksichtigte Entität
  • US-amerikanische Ein-Personen-LLCs mit beschränkter Haftung und bestimmte ausländische Einzelunternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit werden standardmäßig als unbeachtete Unternehmen besteuert, können sich aber für die Besteuerung als Unternehmen entscheiden.
  • Wird bei der Einkommenssteuer auf Bundes- und Landesebene im Allgemeinen nicht berücksichtigt, sodass das Unternehmenseinkommen eines Einzeleigentümers direkt versteuert wird.
  • Der Eigentümer muss auf Bundes- und Bundesstaat Montana geltende Einkommensteuererklärungen einreichen und Steuern auf Geschäftseinkommen zahlen.
  • Kann die Besteuerung als Unternehmen wählen.
 2. Partnerschaftlich
  • US-amerikanische Partnerschaften, LLCs mit mehreren Mitgliedern und ausländische nicht-körperschaftliche Einheiten mit mehreren Mitgliedern werden für Zwecke des US-Bundes und der Bundesstaaten im Allgemeinen als Partnerschaften besteuert, können sich aber für die Besteuerung als Unternehmen entscheiden.
  • Im Allgemeinen steuerpflichtig als „Durchflussgesellschaft“, sodass steuerpflichtiges Einkommen und Verlust den Partnern und dem IRS gemeldet werden und die Partner Steuern zahlen
  • Partner müssen eine US-Bundeseinkommensteuererklärung und eine Einkommensteuererklärung für den Staat Montana einreichen und Steuern auf ihren zurechenbaren Anteil am Einkommen des Unternehmens zahlen.
  • Das steuerpflichtige Einkommen ist nicht unbedingt an ausgeschüttetes Geld gebunden, sodass Partner möglicherweise ein „Phantomeinkommen“ haben, das die erhaltenen Barausschüttungen übersteigt.
  • Ausländische Partner/Mitglieder unterliegen möglicherweise der US-Bundesquellensteuer auf ihren zurechenbaren Einkommensanteil. Einbehaltene Beträge können in der Regel mit der fälligen Nettoeinkommensteuer auf der US-Bundeseinkommensteuererklärung des ausländischen Partners verrechnet werden.
3. S-Corporation
  • Bestimmte Unternehmen (einschließlich nicht-körperschaftlicher Unternehmen, die sich für die Körperschaftsbesteuerung entscheiden) können sich für die Besteuerung im Rahmen eines Durchflusssystems entscheiden.
  • Unternehmen, deren Aktionäre keinen Wohnsitz oder keine juristischen Person in den USA haben, sind von dieser Wahl jedoch grundsätzlich nicht berechtigt.
4. C-Corporation 
  • US-Unternehmen und ausländische unternehmensähnliche Einheiten werden als unterschiedliche Steuerpflichtige behandelt. Unternehmen. Das Einkommen ist auf Unternehmensebene steuerpflichtig. Der Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 21%.
  • Aktionäre müssen grundsätzlich nur die ausgeschütteten Dividenden versteuern. Ausgeschüttete Dividenden unterliegen möglicherweise einer US-Quellensteuer von 30 % (die niedriger sein kann, wenn der Empfänger Anspruch auf Vergünstigungen im Rahmen eines US-Steuerabkommens hat).
Andere steuerliche Überlegungen
1. Keine allgemeine staatliche Umsatzsteuer in Montana
  • Montana hat keine allgemeine Umsatz-, Nutzungs- oder Transaktionssteuer.
  • In Montana gibt es eine begrenzte Zahl spezifischer Steuern, die den Verkauf von Produkten wie Zigaretten beeinflussen. 
  • Unternehmen in Montana, die Produkte an Käufer in einem Bundesstaat verkaufen, in dem Einzelhändler Umsatzsteuer erheben müssen, müssen diese Umsatzsteuer erheben und an die Steuerbehörde abführen. 
2. Veräußerung von US-Immobilien: Die Veräußerung von US-Immobilien durch einen Ausländer (den Veräußerer) unterliegt der Quellensteuer gemäß FIRPTA durch den Erwerber. Der Quellensteuersatz beträgt in der Regel 15 %.
 
3. Verrechnungspreise: Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen zwischen verbundenen Unternehmen erfolgt in der Regel unterliegen den Verrechnungspreisregeln, die für solche Verkäufe eine „marktübliche“ Preisgestaltung vorschreiben. Die Verrechnungspreisregeln sind komplex und wie in anderen Rechtsbereichen ist es ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
 
4. Steuergutschrift für ausländische Steuern: Ein Unternehmen, das ausländische Steuern auf Einkünfte aus ausländischen Quellen zahlt oder anfallen lässt und für dieselben Einkünfte der US-Steuer unterliegt, kann für diese Steuern entweder eine Gutschrift oder einen Einzelabzug in Anspruch nehmen. Die Gutschrift entspricht dem Betrag der US-Steuer, die auf die Einkünfte aus ausländischen Quellen des Steuerzahlers erhoben wird. Es können weitere Einschränkungen gelten.
 
5. Formular 5472Dieses Formular stellt eine separate Einreichungsanforderung dar, die von der Verpflichtung des US-Unternehmens zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen gemäß dem US Internal Revenue Code (26 U.S.C). Das Formular muss der Bundeseinkommensteuererklärung der berichtenden Gesellschaft beigefügt werden. Es erfordert die Offenlegung bestimmter Informationen über die ausländischen Anteilseigner der Gesellschaft und alle Transaktionen zwischen ihr und diesen Anteilseignern während des Steuerjahres.
 
Einwanderungsrecht für Arbeitnehmer und Investoren
Beschäftigungsbezogene Einwanderung: Einwanderungsvisa (Green Cards)
1. EB-5-Visum: Unternehmer (und ihre Ehepartner und unverheirateten Kinder unter 21 Jahren) sind berechtigt, eine Green Card (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) zu beantragen, wenn sie:
  • Tätigen Sie die erforderlichen Investitionen in ein Handelsunternehmen in den USA.
  • Planen Sie die Schaffung oder Erhaltung von zehn dauerhaften Vollzeitarbeitsplätzen für qualifizierte US-Arbeitskräfte.
2. EB-1-Visum: Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten, herausragende Professoren oder Forscher sowie Führungskräfte oder Manager multinationaler Unternehmen können berechtigt sein. Jede Berufskategorie hat bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen.
 
3. EB-2-Visum: Angehörige der freien Berufe mit einem höheren Studienabschluss oder ausländische Staatsangehörige mit außergewöhnlichen Fähigkeiten können möglicherweise mit einer Arbeitgeberförderung in Frage kommen.
 
4. EB-3-Visum: Facharbeiter, Fachkräfte oder andere Arbeitnehmer. Jede Kategorie hat bestimmte Zulassungsvoraussetzungen, aber alle EB-3-Antragsteller müssen nachweisen, dass es keinen amerikanischen Arbeitnehmer gibt, der für die Stelle qualifiziert ist.
 
5. Weitere Optionen: Familienbasierte Einwanderung (unmittelbare Verwandte eines US-Bürgers/Familienmitglieder eines US-Bürgers/Familienmitglieder eines Green Card-Inhabers); Diversity Visa; B-1, B-2 und Studentenvisa
 
Weitere rechtliche Überlegungen
1. Geistiges Eigentum
    a. Patente in den USA 
        i. Überlegungen zu US-Patenten für ausländische Erfinder. Die Patentgesetze der Vereinigten Staaten machen hinsichtlich der Staatsbürgerschaft des Erfinders keine Unterschiede. Jeder Erfinder kann unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft auf derselben Grundlage ein Patent beantragen wie ein US-Bürger. Ein US-Patent kann nicht erteilt werden, wenn die Erfindung bereits im Ausland patentiert wurde, bevor der Erfinder oder sein gesetzlicher Vertreter die Erfindung in den USA angemeldet hat, sofern die ausländische Anmeldung mehr als 12 Monate vor der Anmeldung in den USA eingereicht wurde. Bei Designs sind sechs Monate zulässig (35 USC § 172). 
 
    b. Patente im Ausland
        i. Da die durch ein US-Patent gewährten Rechte nur auf dem Territorium der Vereinigten Staaten gelten und in einem anderen Land keine Wirkung haben, muss ein Erfinder, der Patentschutz in anderen Ländern wünscht, in jedem dieser Länder oder bei regionalen Patentämtern ein Patent anmelden. Fast jedes Land hat sein eigenes Patentgesetz, und eine Person, die ein Patent in einem bestimmten Land wünscht, muss in diesem Land ein Patent gemäß den Anforderungen dieses Landes anmelden. Ebenso gelten in jedem Rechtsraum lokale Gesetze für Marken, Urheberrechte und andere Formen geistigen Eigentums. 
        ii. Die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums: Sieht vor, dass jedes Land den Bürgern der anderen Länder die gleichen Rechte in Patent- und Markenangelegenheiten garantiert, die es seinen eigenen Bürgern gewährt (828 UNTS 305)
        iii. Nach US-amerikanischem Recht ist es bei Erfindungen, die in den USA gemacht wurden, erforderlich, eine Lizenz vom Direktor des US-Patent- und Markenamts (USPTO) einzuholen, bevor man in einem anderen Land ein Patent beantragt. Eine solche Lizenz ist erforderlich, wenn die ausländische Anmeldung vor Einreichung einer Anmeldung in den Vereinigten Staaten oder vor Ablauf von sechs Monaten nach Einreichung einer Anmeldung in den Vereinigten Staaten eingereicht werden soll, es sei denn, es liegt eine Anmeldebestätigung mit einer zuvor ausgestellten Lizenzerteilung vor. 
 
    c. Geschäftsgeheimnisse
        i. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen dient als Ergänzung zum Patentschutz. 
        ii. Geschäftsgeheimnisse: „alle Formen und Arten von finanziellen, geschäftlichen, wissenschaftlichen, technischen, wirtschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Informationen, einschließlich Mustern, Plänen, Zusammenstellungen, Programmiergeräten, Formeln, Designs, Prototypen, Methoden, Techniken, Prozessen, Verfahren, Programmen oder Codes, ob materiell oder immateriell, und ob und wie sie physisch, elektronisch, grafisch, fotografisch oder schriftlich gespeichert, zusammengestellt oder festgehalten werden, sofern (A) der Eigentümer der Informationen angemessene Maßnahmen zur Geheimhaltung dieser Informationen ergriffen hat; und (B) die Informationen einen unabhängigen tatsächlichen oder potenziellen wirtschaftlichen Wert daraus beziehen, dass sie einer anderen Person, die aus der Offenlegung oder Verwendung der Informationen einen wirtschaftlichen Nutzen ziehen kann, nicht allgemein bekannt sind und von dieser Person nicht ohne weiteres mit geeigneten Mitteln ermittelt werden können“ (18 USC § 1839)
 
    d. Marken
        i. Die Registrierung einer Marke auf Bundesebene bietet mehrere Vorteile: Bundesweite Kenntnisnahme der Forderung des Markeninhabers; Nachweis des Eigentums an der Marke; Die Zuständigkeit der Bundesgerichte kann in Anspruch genommen werden. Die Registrierung kann als Grundlage für die Erlangung einer Registrierung im Ausland verwendet werden; Eine Registrierung kann beim US-Zolldienst erfolgen, um die Einfuhr rechtsverletzender ausländischer Waren zu verhindern 
        ii. Markenregistrierungsformulare des USPTO sind im Trademark Electronic Application System (TEAS) verfügbar. 
        iii. Für die Registrierung einer Marke in den Vereinigten Staaten ist keine US-Staatsbürgerschaft erforderlich. Ihre Staatsbürgerschaft muss jedoch im Antrag angegeben werden. Wenn Sie die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, müssen Sie angeben, welche Staatsbürgerschaft auf der Registrierungsbescheinigung abgedruckt wird.
        iv. Nur der Inhaber der Marke kann einen Antrag auf Registrierung stellen. Der Inhaber kontrolliert die Verwendung der Marke und kontrolliert die Art und Qualität der Waren, auf denen sie angebracht ist, oder der Dienstleistungen, für die sie verwendet wird. Der Inhaber kann eine Einzelperson, ein Unternehmen, eine Partnerschaft, eine LLC oder eine andere Art von juristischer Person sein. 
        v. Die Registrierung von Marken auf Bundesebene erstreckt sich auf andere Länder als die Vereinigten Staaten. Einige Länder erkennen jedoch eine Registrierung in den Vereinigten Staaten als Grundlage für die Einreichung eines Antrags auf Registrierung einer Marke in diesen Ländern im Rahmen internationaler Verträge an. Weitere Informationen finden Sie im Trademark Manual of Examining Procedure (TMEP), Kapitel 1000 und TMEP, Kapitel 1900. 


Dieser Index enthält eine Zusammenstellung staatlicher und bundesstaatlicher Gesetze, Bestimmungen und Vorschriften zu Anreizen, Personalwesen, Besteuerung, Unternehmensgründung, Einwanderung und anderen Rechtsfragen, die bei Ihrer Geschäftstätigkeit in Montana auftreten können. 

Die wichtigsten rechtlichen Verweise des Index stammen aus offiziellen Quellen der Legislative und Exekutive (Kommentierter Montana Code (MCA)Verwaltungsvorschriften von Montana (ARM), US-amerikanischer Code (USC), hat das Code of Federal Regulations (CFR), und die damit verbundenen Gesetze und Referenden) sowie multilaterale Verträge, an denen die USA beteiligt sind, wie in der Vertragssammlung der Vereinten Nationen (UNTS). Wir hoffen, dass Ihnen dieser Überblick über die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit ausländischen Direktinvestitionsinitiativen in Montana bei der Erkundung von Geschäftsmöglichkeiten in diesem Bundesstaat von Nutzen ist.

*Bitte beachten Sie, dass dieses Toolkit nur zu Informationszwecken verwendet werden soll und kein umfassendes Kompendium darstellt. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen, damit MWTC Ihre spezifischen Fragen zu Investitionen in Montana beantworten kann. Außerdem sollten Sie sich rechtlichen Rat holen (MWTC kann Empfehlungen geben), um den Erfolg Ihres Geschäftsvorhabens in den Vereinigten Staaten zu unterstützen.


 

Geschäftsanreize, wie sie im Montana Code Annotated (MCA), den Verwaltungsvorschriften von Montana (ARM), den Gesetzesentwürfen des Repräsentantenhauses (House Bills, HBs), den Gesetzesentwürfen des Senats (Senate Bills, SBs) und den gesetzgebenden Referenden (Legislative Referenda, LR) festgehalten sind

Steuergutschriften für die Schaffung von Arbeitsplätzen

Steuerermäßigungen

Steuerbefreiungen

  • Befreiung von der Gewerbeausstattung: Unternehmen erhalten automatisch eine Steuerbefreiung von 1 Mio. USD, wodurch ihre Grundsteuerschuld reduziert wird: In Kraft ab 01. Januar 2024 (MT HB 212 (2023))
  • Keine allgemeine staatliche Umsatzsteuer: Kann insbesondere bei kapitalintensiven Projekten nützlich sein; diese Befreiung umfasst den Kauf von Strom und Erdgas (MCA § 15-68-101 ff.)
  • Keine Nachlass- und Erbschaftssteuer: Diese Steuern wurden per Referendum im November 2000 abgeschafft; relevant für die Nachlassplanung (MT LR-116 (2000))
  • Keine Bruttoeinnahmensteuer: Laut der Tax Foundation „wird sie oft als eine der wirtschaftlich schädlichsten Steuern angesehen“ (MCA §§ 15-6-101–301)
  • Keine staatliche Inventarsteuer: Besonders vorteilhaft für Hersteller und Einzelhändler mit größeren Lagerbeständen (MCA §§ 15-6-101–301)
  • Montana Entrepreneur Magnet Act: Befreit qualifizierte Unternehmen von der Zahlung der staatlichen Kapitalertragsteuer auf den Verkauf von Mitarbeiteraktien (MCA §§ 15-30-3701 ff.)
  • Forschungs- und Entwicklungsbefreiung: Ein F&E-Unternehmen, das zum ersten Mal im Bundesstaat Montana ansässig ist, unterliegt während der ersten 5 steuerpflichtigen Geschäftsjahre seiner Tätigkeit in Montana nicht der staatlichen Körperschaftssteuer auf das Nettoeinkommen (MCA §§ 15-6-101–301).

Finanzierung und Zuschüsse

  • Montana Wachstumsfonds: Ein neues Darlehensbeteiligungsprogramm mit einem wettbewerbsfähigen Zinssatz, das auch einen Darlehenserlass für berechtigte Unternehmen vorsieht, darunter sowohl bestehende Unternehmen als auch Unternehmen, die im Staat expandieren möchten (ARM 8.99.11)
  • Big Sky Filmstipendium: Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die auf den B2C-Markt abzielen und eine förderfähige Produktion in Montana entwickeln (MT SB 540 (2023))
  • Saubere Energie für Gewerbeimmobilien (C-PACE): Ein Instrument zur Finanzierung der Energieeffizienz und Verbesserung der Nutzung erneuerbarer Energien in Gewerbeimmobilien (MCA § 90-4-1301 ff.)
  • Gemeinschaftsentwicklung Block Grant: Das Programm kann Unternehmen unterstützen, indem es Festzinsfinanzierungen zu niedrigen Zinssätzen zur Verfügung stellt und Zahlungsaufschübe, niedrigere Zahlungen im ersten Jahr und reine Zinszahlungen anbietet; Möglichkeiten für Unternehmen, die auf den B2C-Markt abzielen und eine förderfähige Produktion in Montana entwickeln (MCA § 90-1-103 et seq.)
  • Export Montana - Unterstützungsprogramm für Handelsmessen: Bietet bis zu 3,000 US-Dollar Unterstützung für die Expansion außerhalb des Staates und ins Ausland durch Ausstellungen auf Messen (MCA § 90-1-120)
  • Programm „Wachstum durch Landwirtschaft“: Zuschuss und Darlehen zur Förderung der landwirtschaftlichen Diversifizierung; kann für Ausrüstung, Bau und Werbung verwendet werden (MCA § 90-9-104 ff.)
  • Indian Country Programs und Native American Economic Development Act von 1999: Zu den spezifischen Programmen gehören der Indian Equity Fund Small Business Grant und der Tribal Business Planning Grant (MCA § 90-1-131 et seq.)
  • Mikrounternehmen-Finanzierungsprogramm: Programm für Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitbeschäftigten und einem Umsatz von weniger als 1 Mio. USD, die eine Finanzierung von bis zu 100,000 USD suchen (MCA §§ 90-1-101–203)
  • Industrielle Entwicklungsanleihen (IDBs): Eine Art qualifizierter privater Aktivitätsanleihe, die privaten Unternehmen dabei hilft, den Bau, die Erweiterung oder die Renovierung privater Produktions- und Verarbeitungsanlagen mit steuerfreien Vorteilen zu finanzieren (MCA § 17-5-101 ff.)
  • Montanas Investitionsausschuss: In Zusammenarbeit mit Banken und EDOs (Wirtschaftsentwicklungsorganisationen) in Montana hat das Gremium eine Reihe von Darlehensprogrammen entwickelt, die auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten werden können. Diese Programme können den Zugang zu Finanzierungen mit niedrigerem Festzinssatz und maßgeschneiderten Darlehensbedingungen ermöglichen. Bei Projekten zur Schaffung von Arbeitsplätzen können die Zinssätze um bis zu 2.5 % gesenkt werden. (MCA § 2-15-1808)
  • Montana Small Business Innovation Research (SBIR) und Small Business Technology Transfer (STTR) Matching Funds: Für berechtigte Unternehmen, die an einem Projekt für eine Bundesbehörde arbeiten, bietet Montana bis zu 60,000 US-Dollar an Zuschussmitteln für Phase I und Phase II (MCA § 90-1-117 et seq.).
  • Kreditinitiative des Staates Montana für Kleinunternehmen (SSBCI): Ein dynamisches Kreditbeteiligungsprogramm durch EDOs zur Unterstützung bestehender und neuer Unternehmen (MCA § 90-1-116 ff.)
 Zuschüsse zur Berufsausbildung
  • Beschleunigen SieMTHierbei handelt es sich um ein innovatives, maßgeschneidertes Schulungs- und Weiterbildungsprogramm für Arbeitnehmer, das die Ziele von Unternehmen in Partnerschaft mit führenden Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik in Einklang bringt.
  • Steuergutschrift für Arbeitgeber in der Berufsausbildung: Schafft eine flexible, nicht erstattungsfähige Arbeitgebersteuergutschrift für vom Arbeitgeber bezahlte Berufsausbildungen in Höhe von bis zu 2,000 USD pro Mitarbeiter mit einer Obergrenze von 25,000 USD pro Arbeitgeber (MCA §§ 15-30-2901–2910)
  • Steuergutschrift für Ausbildungen in Montana: Gewährt eine staatliche Steuergutschrift für die Einführung eines neuen oder die Erweiterung eines bestehenden Ausbildungsprogramms; kann bis zu 1,500 US-Dollar für jeden neuen Auszubildenden bereitstellen, wobei Veteranen besondere Berücksichtigung finden (MCA § 15-30-2327 ff.)
Steuergutschriften im Allgemeinen
  • Gutschrift von Infrastrukturnutzungsgebühren: Für berechtigte Unternehmen, die eine Nutzungsgebühr für die lokale Infrastruktur zahlen; die Gesamtgutschrift darf den Kreditbetrag nicht übersteigen und kann drei Jahre zurück und dann sieben Jahre vorgetragen werden (MCA § 15-62-103 ff.).
  • Qualifizierter Stiftungskredit: Kredit verfügbar für Personen und Unternehmen, die wohltätige Spenden an eine anerkannte Stiftung leisten; Kredit bis zu 10,000 US-Dollar und nicht erstattungsfähig (MCA §§ 15-30-3101–3110)
Gebührenbefreiungen und andere Vorteile
  • Befreiung von der Einreichungsgebühr für die Jahresberichte 2024 und 2025: Die Außenministerin von Montana, Christi Jacobsen, hat ihre Autorität geltend gemacht und angekündigt, dass die Einreichungsgebühren für die Jahresberichte 2024 und 2025 für alle Unternehmen in Montana erlassen werden.
  • Flexibilität der Betriebsvereinbarung für Montana LLC: Flexible Gewinnverteilung, d. h. die Betriebsvereinbarung kann von einer einfachen Zuteilung entsprechend den Eigentumsanteilen abweichen, was eine größere Flexibilität für die LLC bietet
 
Personalwesen und Arbeitsrecht
Staatliche Arbeitsgesetze, wie sie im Montana Code Annotated (MCA) festgehalten sind
  • Mindestlohn im Bundesstaat Montana: 10.30 USD/Stunde ab 1. Januar 2024 (MCA § 39-3-401)
  • Mindestlohn und Überstundenvergütung: Das Montana Department of Labor & Industry („das Ministerium“) setzt die Zahlung des Mindestlohns und der Überstundenvergütung durch (MCA §§ 39-3-401–39-3-409). 
  • Lohnzahlung: Das Ministerium kann die Lohnzahlung durch Verwaltungsmaßnahmen, Anhörungen und gerichtliche Durchsetzung untersuchen und durchsetzen (MCA §§ 39-3-201–39-3-217). 
  • Arbeitgeber dürfen für die Zahlung von Löhnen keine direkte Einzahlung oder elektronische Überweisung verlangen (MCA 39-3-204) 
  • Der letzte Lohn muss bei Kündigung sofort ausgezahlt werden, es sei denn, es gibt eine Richtlinie, die eine spätere Zahlung erlaubt (MCA 39-3-205).
  • Montanas Little Davis-Bacon Act (Gesetz über den geltenden Lohn) sieht die Verpflichtung vor, dass Bieter für bestimmte öffentliche Bauaufträge einen festgelegten Vergütungssatz zahlen (MCA §§ 18-2-401–432).
  • Ein Arbeitgeber muss den Arbeitnehmern auf schriftliche Anfrage den Lohnsatz und das Datum der Lohnzahlung mitteilen (MCA §§ 39-3-203).
  • Ein Arbeitgeber darf Verpflegung, Unterkunft oder andere vom Arbeitgeber bereitgestellte Nebenkosten nur dann abziehen, wenn die Abzüge Teil der Arbeitsbedingungen sind oder anderweitig gesetzlich vorgesehen sind (MCA §§ 39-2-204 ff.).
  • Gesetz über gegenseitige Vereinbarungen zur Lohneinziehung: Das Ministerium kann die Lohnzahlungsgesetze von Montana durch gegenseitige Durchsetzung in Vereinbarungen mit anderen Staaten durchsetzen (MCA §§ 39-3-301–39-3-306).
 2. Versicherung und damit verbundene Leistungen
3. Talentgewinnung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
4. Tarifverhandlungen
  • Tarifverhandlungen für öffentliche Arbeitgeber (MCA §§ 39-31-101–603)
  • Allgemeine Einschränkungen des Kollektivverhandlungsrechts (MCA § 39-33-101 ff.)
  • Schiedsgerichtsverfahren für Feuerwehrleute in Montana (MCA § 39-31-301 et seq.)
  • Tarifverhandlungen für Krankenpfleger in Montana (MCA 39-32-101 ff.)
 
6. Menschenrechte
  • Antidiskriminierungsschutz: Verbot der Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Rasse, Hautfarbe, nationaler Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, körperlicher und geistiger Behinderung, Familienstand und (nur für öffentliche Arbeitgeber) politischen Überzeugungen oder Ansichten; umfasst Einstellung, Entlassung und alle Beschäftigungsbedingungen (MCA §§ 49-2-203, 49-2-310)
  • Gleicher Lohn für Frauen bei gleichwertiger Leistung (MCA § 39-3-104)
  • Mutterschaftsschutz: Neben anderen Anforderungen verbietet das Gesetz von Montana einem Arbeitgeber, „einer Mitarbeiterin einen angemessenen Urlaub für die Schwangerschaft zu verweigern“ (MCA §§ 49-2-310 ff.).
7. Sicherheit
  • Kessel und Dampfmaschinen (MCA §§ 50-74-101–108)
  • Sprengungen im Bauwesen (MCA §§ 37-72-101–102)
  • Fördermaschinen (MCA §§ 50-76-101–114)
  • Arbeitssicherheit (MCA §§ 50-71-101–128)
  • Gesetz zur Sicherheitskultur (MCA §§ 39-71-1501–1508)
  • Sicherheit in Kohlebergwerken (MCA §§ 50-73-101–107)
8. Bau 
  • Registrierung als Bauunternehmer (MCA §§ 39-9-101–103)  
9. Andere staatliche Arbeitsgesetze
  • Ausbildung (MCA §§ 39-6-101–109)
  • Hintergrundüberprüfungen – es dürfen keine Informationen angefordert werden, die älter als sieben Jahre sind (MCA § 39-2-312 et seq.)
  • Entlassung oder Freistellung wegen Pfändung oder Beschlagnahme verboten (MCA § 339-2-302)
  • Gesetz über Informationen zu gefährlichen Chemikalien für Arbeitnehmer und die Gemeinschaft (MCA §§ 50-78-101–603)
  • Eingeschränkter Zugriff auf soziale Medien von Mitarbeitern oder Bewerbern (MCA § 39-2-307) 
  • Lizenzierung von professionellen Arbeitgeberorganisationen: Arbeitnehmerüberlassungsfirmen und ähnliche Arbeitskräfteanbieter müssen lizenziert sein, um Geschäfte tätigen zu können (MCA §§ 39-8-101–102). 
  • Regelung von Blut- und Urinuntersuchungen (MCA §§ 39-2-2) 
  • Wiedereinstellungspräferenz für Arbeitnehmerentschädigung (MCA § 39-71-317) 
  • Sitzplätze für Arbeitnehmer (MCA §§ 39-2-201)  
  • Es ist rechtswidrig, wenn ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer die Kostenübernahme einer ärztlichen Untersuchung als Einstellungsbedingung verlangt (MCA § 39-2-301) 
  • Berufstätige Frauen; staatliche Ausbildungs- und Kinderbetreuungsprogramme (MCA § 39-7-101 ff.) 
  • Vergeltungsmaßnahmen gegen Arbeitnehmerentschädigungen verboten (MCA § 17-8-412)
  • Gesetz über Drogen- und Alkoholtests am Arbeitsplatz (MCA § 39-2-205–211)
  • Unrechtmäßige Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis (MCA § 39-2-901 ff.)
Bundesarbeitsgesetze, festgehalten im United States Code (USC)
  • Gesetz gegen Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz von 1967 (29 USC §§ 621–634)
  • Americans with Disabilities Act von 1990 (42 USC §§ 12101–12213)
  • Konkursgesetz (1 USC §§ 101–1532)
  • Davis-Bacon-Gesetz (40 USC §§ 3141–3148)
  • Employee Retirement Income Security Act von 1974 (29 USC §§ 1001–1461)
  • Equal Pay Act von 1963 (29 USC § 206(d) ff.)
  • Fair Labor Standards Act von 1938 (29 USC §§ 201–219)
  • Gesetz über Familien- und Krankenurlaub von 1993 (29 USC §§ 2601–2654)
  • Bundesgesetz zur Arbeitslosensteuer (26 USC §§ 3301–3311)
  • Gesetz über die Berufsausbildungspartnerschaft (29 USC §§ 1501–1792)
  • Gesetz über die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (29 USC §§ 141–197)
  • Nationales Arbeitsbeziehungsgesetz (29 USC §§ 151–169)
  • Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz von 1970 (29 USC §§ 651–678)
  • Patient Protection and Affordable Care Act [einschließlich Ruhezeiten für stillende Mütter] (42 USC § 1557)
  • Portal-to-Portal Act von 1947 (29 USC § 251 ff.)
  • Gesetz zur Diskriminierung aufgrund einer Schwangerschaft (42 USC § 2000e(k))
  • Rehabilitationsgesetz von 1973 (29 USC § 701 ff.)
  • Service Contract Act von 1965 (40 USC §§ 3701–3708)
  • Sozialversicherungsgesetz (42 USC §§ 301 ff.)
  • Staatliches Verzeichnis der Neueinstellungen (42 USC § 653a et seq.)
  • Immigration Reform and Control Act von 1986 (kodifiziert mit Änderungen in den Abschnitten 8 USC)
  • Titel VII des Civil Rights Act von 1964 [bezüglich Diskriminierung am Arbeitsplatz] (42 USC §§ 2000–2000e-17)
  • Gesetz über die Beschäftigungs- und Wiedereinstellungsrechte der uniformierten Streitkräfte (38 USC §§ 4301–4335)
  • Gesetz über die Wiedereinstellungsrechte von Veteranen (38 USC §§ 4301–4335)
  • Wagner-Peyser-Gesetz (29 USC §§ 49–49n)
  • Gesetz zur Benachrichtigung über die Anpassung und Umschulung von Arbeitnehmern (29 USC §§ 2101–2109)
 
Besteuerung und Haftung
Das US-Steuersystem: Unternehmen unterliegen der Bundes-, Landes- und manchmal auch der Gemeindesteuer Steuern. Zu diesen Steuern gehört die Einkommensteuer. Unternehmen unterliegen der Bundeseinkommensteuer. In vielen Staaten, fallen auch staatliche Einkommenssteuern an. Der Internal Revenue Service (IRS) erhebt Bundessteuern Lohnsteuern (einschließlich Sozialversicherungssteuern, Bundesarbeitslosensteuern und Medicare Steuern) und Bundeseinkommensteuern.
 
Unternehmensbesteuerung
1. Montana
  • Lohneinbehalt: Lohneinbehalt ist der Betrag, den ein Arbeitgeber einbehält, um die Einkommensteuer eines Arbeitnehmers zu zahlen. Dies ist das Geld des Arbeitnehmers, das der Arbeitgeber treuhänderisch verwaltet, bis es an den Staat gezahlt wird. Arbeitgeber finden weitere Informationen in der Montana Withholding Tax Table and Guide.
2. Bundesweite Lohnsteuer
  • Arbeitgeber müssen grundsätzlich Einkommensteuer von den an Arbeitnehmer gezahlten Löhnen einbehalten und an die IRS abführen. Der einbehaltene Betrag wird anhand der vom Arbeitnehmer auf dem IRS-Formular W-4 bereitgestellten Informationen ermittelt. Die einbehaltene Einkommensteuer wird auf die Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers angerechnet, wenn dieser eine Steuererklärung einreicht.
  • Die Löhne der Arbeitnehmer unterliegen im Allgemeinen neben der Bundeseinkommensteuer auch der Sozialversicherungs- und Medicare-Steuer. Die Arbeitgeber sind im Allgemeinen dafür verantwortlich, die Hälfte dieser Steuern direkt zu zahlen, und müssen die andere Hälfte vom Lohn einbehalten, der an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Der aktuelle Steuersatz für die Sozialversicherung beträgt 6.2 % für den Arbeitgeber und 6.2 % für den Arbeitnehmer. Der aktuelle Satz für Medicare beträgt 1.45 % für den Arbeitgeber und 1.45 % für den Arbeitnehmer. Die Sozialversicherungssteuer gilt nur für die ersten 128,000 US-Dollar des Lohns.
Staatliche Einkommenssteuern
1. Staatliche Körperschaftssteuern Jede C-Corporation, die in Montana Geschäfte macht, muss eine Montana Körperschaftssteuererklärung (Formular CIT) und zahlen Sie eine Körperschaftssteuer. Sie müssen jedes Jahr, in dem Sie in Montana geschäftlich tätig sind, ein Formular CIT einreichen. 
  • Standardsatz: Der Standard-Körperschaftsteuersatz beträgt 6.75 %.
  • Water's Edge Election: Der Steuersatz für die Water's Edge Election beträgt 7 %. Ein Unternehmen kann die Genehmigung zur Durchführung der Water's Edge Election beantragen, indem es das Water's Edge Election-Formular „WE-ELECT“ (MCA §15-31-322) einreicht.
2. Andere staatliche Steuern 
  •  
  • Sonstige Steuern und Gebühren: In Montana gibt es einige Steuern, die bestimmte Unternehmen, Dienstleistungen und Standorte betreffen. Zu diesen Steuern zählen unter anderem solche, die auf Tabak, medizinisches Marihuana, Tourismus, Telekommunikation und Gesundheitseinrichtungen anfallen.
  • Steuern auf natürliche Ressourcen: Montana erhebt Steuern auf natürliche Ressourcen, die in den Staat, einschließlich Metalle, Kohle, Öl und Erdgas. 
  • Grundsteuern
3. Steuergutschriften in Montana: Eine Steuergutschrift ist Geld, das ein Steuerzahler zum Ausgleich seiner Steuerschuld verwenden kann. 
  • Montana bietet verschiedene Steuergutschriften für Privatpersonen und Unternehmen. 
4. Ressourcen für Steuerzahler in Montana: Ressourcen, die Steuerzahlern dabei helfen, ihre Steuern einzureichen und zu zahlen, die benötigte Hilfe zu erhalten und mit der zuständigen Abteilung zusammenzuarbeiten, um die Vorschriften einzuhalten. 
 
Bundeseinkommenssteuern

1. Inländische Unternehmen, in den USA ansässige Einzelpersonen und Bürger unterliegen grundsätzlich der Bundeseinkommensteuer auf ihr weltweites Einkommen.
2. Ausländische Privatpersonen und Unternehmen, die in den Vereinigten Staaten einer gewerblichen oder geschäftlichen Tätigkeit nachgehen, unterliegen grundsätzlich der Bundeseinkommensteuer auf Einkünfte, die tatsächlich mit einer gewerblichen oder geschäftlichen Tätigkeit in den USA in Zusammenhang stehen.
3. Für Einzelpersonen wird die Bundeseinkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen zu gestaffelten Sätzen erhoben. Der höchste Grenzsteuersatz für Einzelpersonen beträgt derzeit 37 %.
4. Bei Unternehmen beträgt die Einkommensteuer auf den Körperschaftsgewinn grundsätzlich 21 %.

Bundesweite Quellensteuer
1. Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und bestimmte andere Einkommensarten, die von einem US-Unternehmen gezahlt oder anderweitig als Einkommen aus US-Quellen behandelt werden, unterliegen möglicherweise einer US-Quellensteuer von 30 %. Der Quellensteuersatz kann durch ein Steuerabkommen gesenkt werden.
2. Durchflusseinkommen eines als Personengesellschaft besteuerten US-Unternehmens können der Quellensteuer unterliegen. 
3. Bei der Veräußerung von US-Immobilien oder Anteilen an US-Immobilienholdinggesellschaften kann möglicherweise eine Quellensteuer gemäß dem Foreign Investment in Real Property Tax Act von 1980 (FIRPTA) anfallen. 
 
Zusammenfassung der Unternehmensstrukturen für Steuerzwecke
1. Nicht berücksichtigte Entität
  • US-amerikanische Ein-Personen-LLCs mit beschränkter Haftung und bestimmte ausländische Einzelunternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit werden standardmäßig als unbeachtete Unternehmen besteuert, können sich aber für die Besteuerung als Unternehmen entscheiden.
  • Wird bei der Einkommenssteuer auf Bundes- und Landesebene im Allgemeinen nicht berücksichtigt, sodass das Unternehmenseinkommen eines Einzeleigentümers direkt versteuert wird.
  • Der Eigentümer muss auf Bundes- und Bundesstaat Montana geltende Einkommensteuererklärungen einreichen und Steuern auf Geschäftseinkommen zahlen.
  • Kann die Besteuerung als Unternehmen wählen.
 2. Partnerschaftlich
  • US-amerikanische Partnerschaften, LLCs mit mehreren Mitgliedern und ausländische nicht-körperschaftliche Einheiten mit mehreren Mitgliedern werden für Zwecke des US-Bundes und der Bundesstaaten im Allgemeinen als Partnerschaften besteuert, können sich aber für die Besteuerung als Unternehmen entscheiden.
  • Im Allgemeinen steuerpflichtig als „Durchflussgesellschaft“, sodass steuerpflichtiges Einkommen und Verlust den Partnern und dem IRS gemeldet werden und die Partner Steuern zahlen
  • Partner müssen eine US-Bundeseinkommensteuererklärung und eine Einkommensteuererklärung für den Staat Montana einreichen und Steuern auf ihren zurechenbaren Anteil am Einkommen des Unternehmens zahlen.
  • Das steuerpflichtige Einkommen ist nicht unbedingt an ausgeschüttetes Geld gebunden, sodass Partner möglicherweise ein „Phantomeinkommen“ haben, das die erhaltenen Barausschüttungen übersteigt.
  • Ausländische Partner/Mitglieder unterliegen möglicherweise der US-Bundesquellensteuer auf ihren zurechenbaren Einkommensanteil. Einbehaltene Beträge können in der Regel mit der fälligen Nettoeinkommensteuer auf der US-Bundeseinkommensteuererklärung des ausländischen Partners verrechnet werden.
3. S-Corporation
  • Bestimmte Unternehmen (einschließlich nicht-körperschaftlicher Unternehmen, die sich für die Körperschaftsbesteuerung entscheiden) können sich für die Besteuerung im Rahmen eines Durchflusssystems entscheiden.
  • Unternehmen, deren Aktionäre keinen Wohnsitz oder keine juristischen Person in den USA haben, sind von dieser Wahl jedoch grundsätzlich nicht berechtigt.
4. C-Corporation 
  • US-Unternehmen und ausländische unternehmensähnliche Einheiten werden als unterschiedliche Steuerpflichtige behandelt. Unternehmen. Das Einkommen ist auf Unternehmensebene steuerpflichtig. Der Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 21%.
  • Aktionäre müssen grundsätzlich nur die ausgeschütteten Dividenden versteuern. Ausgeschüttete Dividenden unterliegen möglicherweise einer US-Quellensteuer von 30 % (die niedriger sein kann, wenn der Empfänger Anspruch auf Vergünstigungen im Rahmen eines US-Steuerabkommens hat).
Andere steuerliche Überlegungen
1. Keine allgemeine staatliche Umsatzsteuer in Montana
  • Montana hat keine allgemeine Umsatz-, Nutzungs- oder Transaktionssteuer.
  • In Montana gibt es eine begrenzte Zahl spezifischer Steuern, die den Verkauf von Produkten wie Zigaretten beeinflussen. 
  • Unternehmen in Montana, die Produkte an Käufer in einem Bundesstaat verkaufen, in dem Einzelhändler Umsatzsteuer erheben müssen, müssen diese Umsatzsteuer erheben und an die Steuerbehörde abführen. 
2. Veräußerung von US-Immobilien: Die Veräußerung von US-Immobilien durch einen Ausländer (den Veräußerer) unterliegt der Quellensteuer gemäß FIRPTA durch den Erwerber. Der Quellensteuersatz beträgt in der Regel 15 %.
 
3. Verrechnungspreise: Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen zwischen verbundenen Unternehmen erfolgt in der Regel unterliegen den Verrechnungspreisregeln, die für solche Verkäufe eine „marktübliche“ Preisgestaltung vorschreiben. Die Verrechnungspreisregeln sind komplex und wie in anderen Rechtsbereichen ist es ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
 
4. Steuergutschrift für ausländische Steuern: Ein Unternehmen, das ausländische Steuern auf Einkünfte aus ausländischen Quellen zahlt oder anfallen lässt und für dieselben Einkünfte der US-Steuer unterliegt, kann für diese Steuern entweder eine Gutschrift oder einen Einzelabzug in Anspruch nehmen. Die Gutschrift entspricht dem Betrag der US-Steuer, die auf die Einkünfte aus ausländischen Quellen des Steuerzahlers erhoben wird. Es können weitere Einschränkungen gelten.
 
5. Formular 5472Dieses Formular stellt eine separate Einreichungsanforderung dar, die von der Verpflichtung des US-Unternehmens zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen gemäß dem US Internal Revenue Code (26 U.S.C). Das Formular muss der Bundeseinkommensteuererklärung der berichtenden Gesellschaft beigefügt werden. Es erfordert die Offenlegung bestimmter Informationen über die ausländischen Anteilseigner der Gesellschaft und alle Transaktionen zwischen ihr und diesen Anteilseignern während des Steuerjahres.
 
Einwanderungsrecht für Arbeitnehmer und Investoren
Beschäftigungsbezogene Einwanderung: Einwanderungsvisa (Green Cards)
1. EB-5-Visum: Unternehmer (und ihre Ehepartner und unverheirateten Kinder unter 21 Jahren) sind berechtigt, eine Green Card (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) zu beantragen, wenn sie:
  • Tätigen Sie die erforderlichen Investitionen in ein Handelsunternehmen in den USA.
  • Planen Sie die Schaffung oder Erhaltung von zehn dauerhaften Vollzeitarbeitsplätzen für qualifizierte US-Arbeitskräfte.
2. EB-1-Visum: Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten, herausragende Professoren oder Forscher sowie Führungskräfte oder Manager multinationaler Unternehmen können berechtigt sein. Jede Berufskategorie hat bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen.
 
3. EB-2-Visum: Angehörige der freien Berufe mit einem höheren Studienabschluss oder ausländische Staatsangehörige mit außergewöhnlichen Fähigkeiten können möglicherweise mit einer Arbeitgeberförderung in Frage kommen.
 
4. EB-3-Visum: Facharbeiter, Fachkräfte oder andere Arbeitnehmer. Jede Kategorie hat bestimmte Zulassungsvoraussetzungen, aber alle EB-3-Antragsteller müssen nachweisen, dass es keinen amerikanischen Arbeitnehmer gibt, der für die Stelle qualifiziert ist.
 
5. Weitere Optionen: Familienbasierte Einwanderung (unmittelbare Verwandte eines US-Bürgers/Familienmitglieder eines US-Bürgers/Familienmitglieder eines Green Card-Inhabers); Diversity Visa; B-1, B-2 und Studentenvisa
 
Weitere rechtliche Überlegungen
1. Geistiges Eigentum
    a. Patente in den USA 
        i. Überlegungen zu US-Patenten für ausländische Erfinder. Die Patentgesetze der Vereinigten Staaten machen hinsichtlich der Staatsbürgerschaft des Erfinders keine Unterschiede. Jeder Erfinder kann unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft auf derselben Grundlage ein Patent beantragen wie ein US-Bürger. Ein US-Patent kann nicht erteilt werden, wenn die Erfindung bereits im Ausland patentiert wurde, bevor der Erfinder oder sein gesetzlicher Vertreter die Erfindung in den USA angemeldet hat, sofern die ausländische Anmeldung mehr als 12 Monate vor der Anmeldung in den USA eingereicht wurde. Bei Designs sind sechs Monate zulässig (35 USC § 172). 
 
    b. Patente im Ausland
        i. Da die durch ein US-Patent gewährten Rechte nur auf dem Territorium der Vereinigten Staaten gelten und in einem anderen Land keine Wirkung haben, muss ein Erfinder, der Patentschutz in anderen Ländern wünscht, in jedem dieser Länder oder bei regionalen Patentämtern ein Patent anmelden. Fast jedes Land hat sein eigenes Patentgesetz, und eine Person, die ein Patent in einem bestimmten Land wünscht, muss in diesem Land ein Patent gemäß den Anforderungen dieses Landes anmelden. Ebenso gelten in jedem Rechtsraum lokale Gesetze für Marken, Urheberrechte und andere Formen geistigen Eigentums. 
        ii. Die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums: Sieht vor, dass jedes Land den Bürgern der anderen Länder die gleichen Rechte in Patent- und Markenangelegenheiten garantiert, die es seinen eigenen Bürgern gewährt (828 UNTS 305)
        iii. Nach US-amerikanischem Recht ist es bei Erfindungen, die in den USA gemacht wurden, erforderlich, eine Lizenz vom Direktor des US-Patent- und Markenamts (USPTO) einzuholen, bevor man in einem anderen Land ein Patent beantragt. Eine solche Lizenz ist erforderlich, wenn die ausländische Anmeldung vor Einreichung einer Anmeldung in den Vereinigten Staaten oder vor Ablauf von sechs Monaten nach Einreichung einer Anmeldung in den Vereinigten Staaten eingereicht werden soll, es sei denn, es liegt eine Anmeldebestätigung mit einer zuvor ausgestellten Lizenzerteilung vor. 
 
    c. Geschäftsgeheimnisse
        i. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen dient als Ergänzung zum Patentschutz. 
        ii. Geschäftsgeheimnisse: „alle Formen und Arten von finanziellen, geschäftlichen, wissenschaftlichen, technischen, wirtschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Informationen, einschließlich Mustern, Plänen, Zusammenstellungen, Programmiergeräten, Formeln, Designs, Prototypen, Methoden, Techniken, Prozessen, Verfahren, Programmen oder Codes, ob materiell oder immateriell, und ob und wie sie physisch, elektronisch, grafisch, fotografisch oder schriftlich gespeichert, zusammengestellt oder festgehalten werden, sofern (A) der Eigentümer der Informationen angemessene Maßnahmen zur Geheimhaltung dieser Informationen ergriffen hat; und (B) die Informationen einen unabhängigen tatsächlichen oder potenziellen wirtschaftlichen Wert daraus beziehen, dass sie einer anderen Person, die aus der Offenlegung oder Verwendung der Informationen einen wirtschaftlichen Nutzen ziehen kann, nicht allgemein bekannt sind und von dieser Person nicht ohne weiteres mit geeigneten Mitteln ermittelt werden können“ (18 USC § 1839)
 
    d. Marken
        i. Die Registrierung einer Marke auf Bundesebene bietet mehrere Vorteile: Bundesweite Kenntnisnahme der Forderung des Markeninhabers; Nachweis des Eigentums an der Marke; Die Zuständigkeit der Bundesgerichte kann in Anspruch genommen werden. Die Registrierung kann als Grundlage für die Erlangung einer Registrierung im Ausland verwendet werden; Eine Registrierung kann beim US-Zolldienst erfolgen, um die Einfuhr rechtsverletzender ausländischer Waren zu verhindern 
        ii. Markenregistrierungsformulare des USPTO sind im Trademark Electronic Application System (TEAS) verfügbar. 
        iii. Für die Registrierung einer Marke in den Vereinigten Staaten ist keine US-Staatsbürgerschaft erforderlich. Ihre Staatsbürgerschaft muss jedoch im Antrag angegeben werden. Wenn Sie die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, müssen Sie angeben, welche Staatsbürgerschaft auf der Registrierungsbescheinigung abgedruckt wird.
        iv. Nur der Inhaber der Marke kann einen Antrag auf Registrierung stellen. Der Inhaber kontrolliert die Verwendung der Marke und kontrolliert die Art und Qualität der Waren, auf denen sie angebracht ist, oder der Dienstleistungen, für die sie verwendet wird. Der Inhaber kann eine Einzelperson, ein Unternehmen, eine Partnerschaft, eine LLC oder eine andere Art von juristischer Person sein. 
        v. Die Registrierung von Marken auf Bundesebene erstreckt sich auf andere Länder als die Vereinigten Staaten. Einige Länder erkennen jedoch eine Registrierung in den Vereinigten Staaten als Grundlage für die Einreichung eines Antrags auf Registrierung einer Marke in diesen Ländern im Rahmen internationaler Verträge an. Weitere Informationen finden Sie im Trademark Manual of Examining Procedure (TMEP), Kapitel 1000 und TMEP, Kapitel 1900. 
Klicken Sie auf das Bild, um das PDF herunterzuladen

Ressourcen für Investoren

Das Verband der Wirtschaftsentwickler von Montana vereint ein landesweites Team von Wirtschaftsentwicklungsorganisationen, die hervorragende Ressourcen für Investoren darstellen, die sich für ein bestimmtes Gebiet in Montana interessieren.