Dieser Index enthält eine Zusammenstellung staatlicher und bundesstaatlicher Gesetze, Bestimmungen und Vorschriften zu Anreizen, Personalwesen, Besteuerung, Unternehmensgründung, Einwanderung und anderen Rechtsfragen, die bei Ihrer Geschäftstätigkeit in Montana auftreten können.
Die wichtigsten rechtlichen Verweise des Index stammen aus offiziellen Quellen der Legislative und Exekutive (Kommentierter Montana Code (MCA), Verwaltungsvorschriften von Montana (ARM), US-amerikanischer Code (USC), hat das Code of Federal Regulations (CFR), und die damit verbundenen Gesetze und Referenden) sowie multilaterale Verträge, an denen die USA beteiligt sind, wie in der Vertragssammlung der Vereinten Nationen (UNTS). Wir hoffen, dass Ihnen dieser Überblick über die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit ausländischen Direktinvestitionsinitiativen in Montana bei der Erkundung von Geschäftsmöglichkeiten in diesem Bundesstaat von Nutzen ist.
*Bitte beachten Sie, dass dieses Toolkit nur zu Informationszwecken verwendet werden soll und kein umfassendes Kompendium darstellt. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen, damit MWTC Ihre spezifischen Fragen zu Investitionen in Montana beantworten kann. Außerdem sollten Sie sich rechtlichen Rat holen (MWTC kann Empfehlungen geben), um den Erfolg Ihres Geschäftsvorhabens in den Vereinigten Staaten zu unterstützen.
Geschäftsanreize, wie sie im Montana Code Annotated (MCA), den Verwaltungsvorschriften von Montana (ARM), den Gesetzesentwürfen des Repräsentantenhauses (House Bills, HBs), den Gesetzesentwürfen des Senats (Senate Bills, SBs) und den gesetzgebenden Referenden (Legislative Referenda, LR) festgehalten sind
Steuergutschriften für die Schaffung von Arbeitsplätzen
- Steuergutschrift für Beschäftigungsanreize: Nicht erstattungsfähige Steuergutschrift zum Ausgleich des Arbeitgeberbeitrags gemäß Federal Insurance Contributions Act (FICA) (MCA § 15-30-2361)
Steuerermäßigungen
- Formel zur Aufteilung eines einzelnen Verkaufsfaktors: Gültig ab 01. Januar 2025 (MT SB 124 (2023))
- Sonderermäßigung für Fertigungsmaschinen, Vorrichtungen und Ausrüstung: Bietet eine besondere Grundsteuerermäßigung von bis zu 100 % des steuerpflichtigen Wertes (MCA § 15-6-138 ff.)
- Grundsteuerermäßigung: Reduziert den steuerpflichtigen Wert von Eigentum oder wendet einen ermäßigten Steuersatz in neun Ermäßigungskategorien an, darunter neues Industrieeigentum, F&E, neue und expandierende Industrien und Gebäudemieterausbauten (MCA § 15-24-1401 ff.)
Steuerbefreiungen
- Befreiung von der Gewerbeausstattung: Unternehmen erhalten automatisch eine Steuerbefreiung von 1 Mio. USD, wodurch ihre Grundsteuerschuld reduziert wird: In Kraft ab 01. Januar 2024 (MT HB 212 (2023))
- Keine allgemeine staatliche Umsatzsteuer: Kann insbesondere bei kapitalintensiven Projekten sinnvoll sein; diese Befreiung umfasst den Kauf von Elektrizität und Erdgas; es bestehen begrenzte Ausnahmen, wie etwa in Bezug auf Tabak und Tourismus (MCA § 15-68-101 ff.)
- Keine Nachlass- und Erbschaftssteuer: Diese Steuern wurden per Referendum im November 2000 abgeschafft; relevant für die Nachlassplanung (MT LR-116 (2000))
- Keine allgemeine Bruttoeinnahmensteuer: Laut der Tax Foundation gilt sie „oft als eine der wirtschaftlich schädlichsten Steuern“; es gibt begrenzte Ausnahmen, wie z. B. eine 1%-Steuer für öffentliche Auftragnehmer (MCA § 15-50-101 et seq.).
- Keine staatliche Inventarsteuer: Besonders vorteilhaft für Hersteller und Einzelhändler mit größeren Lagerbeständen (MCA §§ 15-6-101–301)
- Montana Entrepreneur Magnet Act: Befreit qualifizierte Unternehmen von der Zahlung der staatlichen Kapitalertragsteuer auf den Verkauf von Mitarbeiteraktien (MCA § 15-30-3701 et seq.)
- Forschungs- und Entwicklungsbefreiung: Ein F&E-Unternehmen, das zum ersten Mal im Bundesstaat Montana ansässig ist, unterliegt während der ersten fünf steuerpflichtigen Geschäftsjahre seiner Tätigkeit in Montana nicht der staatlichen Körperschaftssteuer auf das Nettoeinkommen (MCA § 15-31-103).
Finanzierung und Zuschüsse
- Montana Wachstumsfonds: Ein neues Darlehensbeteiligungsprogramm, das wettbewerbsfähige Zinssätze und einen Darlehenserlass für berechtigte Unternehmen bietet, darunter sowohl bestehende Unternehmen in Montana als auch solche, die neu im Staat sind (ARM 8.99.11)
- Big Sky Filmstipendium: Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die den Business-to-Consumer-Markt ansprechen und förderfähige Produktionen in Montana entwickeln (MT SB 540 (2023))
- Saubere Energie für Gewerbeimmobilien (C-PACE): Ein Instrument zur Finanzierung der Energieeffizienz und Verbesserung der Nutzung erneuerbarer Energien in Gewerbeimmobilien (MCA § 90-4-1301 ff.)
- Gemeinschaftsentwicklung Block Grant: Dieses Programm kann Unternehmen unterstützen, indem es Festzinsfinanzierungen zu niedrigen Zinssätzen zur Verfügung stellt und Zahlungsaufschübe, niedrigere Zahlungen im ersten Jahr und reine Zinszahlungen anbietet. Es bestehen Möglichkeiten für Unternehmen, die den Business-to-Consumer-Markt anvisieren und förderfähige Projekte in Montana entwickeln (MCA § 90-1-103 et seq.).
- Export Montana - Unterstützungsprogramm für Handelsmessen: Bietet bis zu 3,000 US-Dollar zur Unterstützung der Expansion außerhalb des Staates und international durch Ausstellungen auf Messen (MT HB 3 (2023))
- Programm „Wachstum durch Landwirtschaft“: Zuschuss- und Darlehensprogramm zur Förderung der landwirtschaftlichen Diversifizierung; kann für Ausrüstung, Bau und Werbung verwendet werden (MCA § 90-9-104 ff.)
- Indian Country Programs und Native American Economic Development Act von 1999: Zu den spezifischen Programmen gehören der Indian Equity Fund Small Business Grant und der Tribal Business Planning Grant (MCA § 90-1-131 et seq.)
- Mikrounternehmen-Finanzierungsprogramm: Programm für Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitbeschäftigten und einem Umsatz von weniger als 1 Mio. USD, die eine Finanzierung von bis zu 100,000 USD suchen (MCA §§ 90-1-101–203)
- Industrielle Entwicklungsanleihen (IDBs): Eine Art qualifizierter privater Aktivitätsanleihe, die privaten Unternehmen dabei hilft, den Bau, die Erweiterung oder die Renovierung privater Produktions- und Verarbeitungsanlagen mit steuerfreien Vorteilen zu finanzieren (MCA § 17-5-101 ff.)
- Montanas Investitionsausschuss: In Zusammenarbeit mit Banken und EDOs (Wirtschaftsentwicklungsorganisationen) in Montana hat das Gremium eine Reihe von Darlehensprogrammen entwickelt, die auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten werden können. Diese Programme können den Zugang zu Finanzierungen mit niedrigerem Festzinssatz und maßgeschneiderten Darlehensbedingungen ermöglichen. Bei Projekten zur Schaffung von Arbeitsplätzen können die Zinssätze um bis zu 2.5 % gesenkt werden. (MCA § 2-15-1808)
- Montana Small Business Innovation Research (SBIR) und Small Business Technology Transfer (STTR) Matching Funds: Für berechtigte Unternehmen, die an einem Projekt für eine Bundesbehörde arbeiten, bietet Montana bis zu 60,000 US-Dollar an Zuschussmitteln für Phase I und Phase II (MCA § 90-1-117 et seq.).
- Kreditinitiative des Staates Montana für Kleinunternehmen (SSBCI): Ein dynamisches Kreditbeteiligungsprogramm durch EDOs zur Unterstützung bestehender und neuer Unternehmen (MCA § 90-1-116 ff.)
- Beschleunigen SieMT: Hierbei handelt es sich um ein innovatives, maßgeschneidertes Schulungs- und Weiterbildungsprogramm für Arbeitnehmer, das die Ziele von Unternehmen in Partnerschaft mit führenden Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik in Einklang bringt.
- Steuergutschrift für Arbeitgeber in der Berufsausbildung: Schafft eine flexible, nicht erstattungsfähige Arbeitgebersteuergutschrift für vom Arbeitgeber bezahlte Berufsausbildungen in Höhe von bis zu 2,000 USD pro Mitarbeiter mit einer Obergrenze von 25,000 USD pro Arbeitgeber (MCA §§ 15-30-2901–2910)
- Steuergutschrift für Ausbildungen in Montana: Bietet eine staatliche Steuergutschrift für die Einführung eines neuen oder die Erweiterung eines bestehenden Ausbildungsprogramms; kann bis zu 1,500 US-Dollar für jeden neuen Auszubildenden bereitstellen, wobei Veteranen besondere Berücksichtigung finden (MCA § 15-30-2327 ff.)
- Gutschrift von Infrastrukturnutzungsgebühren: Für berechtigte Unternehmen, die eine Nutzungsgebühr für die lokale Infrastruktur zahlen; die Gesamtgutschrift darf den Kreditbetrag nicht übersteigen und kann drei Jahre zurück und dann sieben Jahre vorgetragen werden (MCA § 15-62-103 ff.).
- Qualifizierter Stiftungskredit: Kredit verfügbar für Personen und Unternehmen, die wohltätige Spenden an eine anerkannte Stiftung leisten; Kredit bis zu 10,000 US-Dollar und nicht erstattungsfähig (MCA §§ 15-30-3101–3110)
- Befreiung von der Einreichungsgebühr für die Jahresberichte 2024 und 2025: Die Außenministerin von Montana, Christi Jacobsen, hat von ihrer Autorität Gebrauch gemacht und bekannt gegeben, dass die Einreichungsgebühren für die Jahresberichte 2024 und 2025 für alle Unternehmen in Montana erlassen werden (ARM 44.5.1).
- Flexibilität der Betriebsvereinbarung von Montana LLC: Flexible Gewinnverteilung, was bedeutet, dass die Betriebsvereinbarung von einer einfachen Zuteilung entsprechend den Eigentumsanteilen abweichen kann, was eine größere Flexibilität der LLC bietet (MCA § 35-8-101 ff.)
- Mindestlohn im Bundesstaat Montana: 10.30 USD/Stunde ab 1. Januar 2024 (MCA § 39-3-401)
- Durchsetzung des Mindestlohns und der Überstundenvergütung: Das Montana Department of Labor & Industry („das Ministerium“) setzt die Zahlung des Mindestlohns und der Überstundenvergütung durch (MCA §§ 39-3-401–39-3-409).
- Lohnzahlung: Das Ministerium kann die Zahlung von Löhnen durch Verwaltungsmaßnahmen, Anhörungen und gerichtliche Durchsetzung untersuchen und durchsetzen (MCA §§ 39-3-201–39-3-217).
- Arbeitgeber dürfen für die Zahlung von Löhnen keine direkte Einzahlung oder elektronische Überweisung verlangen (MCA 39-3-204)
- Der letzte Lohn muss bei Kündigung sofort ausgezahlt werden, es sei denn, es gibt eine Richtlinie, die eine spätere Zahlung erlaubt (MCA 39-3-205).
- Montanas Little Davis-Bacon Act (Gesetz über den geltenden Lohn) sieht die Verpflichtung vor, dass Bieter für bestimmte öffentliche Bauaufträge einen festgelegten Vergütungssatz zahlen (MCA §§ 18-2-401–432).
- Ein Arbeitgeber muss den Arbeitnehmern auf schriftliche Anfrage den Lohnsatz und das Datum der Lohnzahlung mitteilen (MCA §§ 39-3-203).
- Ein Arbeitgeber darf Verpflegung, Unterkunft oder andere vom Arbeitgeber bereitgestellte Nebenkosten nur dann abziehen, wenn die Abzüge Teil der Arbeitsbedingungen sind oder anderweitig gesetzlich vorgesehen sind (MCA §§ 39-2-204 ff.).
- Gesetz über die gegenseitige Vereinbarung zur Lohneinziehung: Das Ministerium kann die Lohnzahlungsgesetze von Montana durch gegenseitige Durchsetzung in Vereinbarungen mit anderen Staaten durchsetzen (MCA §§ 39-3-301–39-3-306)
- Berufskrankheitengesetz von Montana (MCA §§ 39-72-101–1501)
- Leistungen bei Silikose (MCA §§ 39-73-101–301)
- Arbeitslosenversicherung (MCA §§ 39-51-101–1106)
- Arbeitnehmerentschädigung (MCA §§ 39-71-101–2908)
- Schwarze Listen und Schutz entlassener Mitarbeiter (MCA §§ 39-2-801–804)
- Gesetz über Kinderarbeitsnormen (MCA §§ 41-2-101–120)
- Täuschung hinsichtlich der Art des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitsbedingungen oder des Vorhandenseins eines Arbeitskonflikts ist verboten (MCA § 39-2-303 ff.).
- Tarifverhandlungen für öffentliche Arbeitgeber (MCA §§ 39-31-101–603)
- Allgemeine Einschränkungen des Kollektivverhandlungsrechts (MCA § 39-33-101 ff.)
- Schiedsgerichtsverfahren für Feuerwehrleute in Montana (MCA § 39-31-301 et seq.)
- Tarifverhandlungen für Krankenpfleger in Montana (MCA 39-32-101 ff.)
- Beschäftigung von Ausländern, die nicht gesetzlich zur Annahme einer Beschäftigung berechtigt sind, verboten (MCA § 39-2-305)
- Beschäftigung von Personen unter 39 Jahren als Barkeeper verboten (MCA § 2-306-XNUMX)
- Lügendetektortests verboten (MCA § 39-2-304)
- Antidiskriminierungsschutz: Verbot der Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Rasse, Hautfarbe, nationaler Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, körperlicher und geistiger Behinderung, Familienstand und (nur für öffentliche Arbeitgeber) politischen Überzeugungen oder Ansichten; umfasst Einstellung, Entlassung und alle Beschäftigungsbedingungen (MCA §§ 49-2-203, 49-2-310)
- Gleicher Lohn für Frauen bei gleichwertiger Leistung (MCA § 39-3-104)
- Mutterschaftsschutz: Neben anderen Anforderungen verbietet das Gesetz von Montana einem Arbeitgeber, „einer Mitarbeiterin einen angemessenen Urlaub für die Schwangerschaft zu verweigern“ (MCA §§ 49-2-310 ff.).
- Kessel und Dampfmaschinen (MCA §§ 50-74-101–108)
- Sprengungen im Bauwesen (MCA §§ 37-72-101–102)
- Fördermaschinen (MCA §§ 50-76-101–114)
- Arbeitssicherheit (MCA §§ 50-71-101–128)
- Gesetz zur Sicherheitskultur (MCA §§ 39-71-1501–1508)
- Sicherheit in Kohlebergwerken (MCA §§ 50-73-101–107)
- Registrierung als Bauunternehmer (MCA §§ 39-9-101–103)
- Ausbildung (MCA §§ 39-6-101–109)
- Hintergrundüberprüfungen – es dürfen keine Informationen angefordert werden, die älter als sieben Jahre sind (MCA § 39-2-312 et seq.)
- Entlassung oder Freistellung wegen Pfändung oder Beschlagnahme verboten (MCA § 339-2-302)
- Gesetz über Informationen zu gefährlichen Chemikalien für Arbeitnehmer und die Gemeinschaft (MCA §§ 50-78-101–603)
- Eingeschränkter Zugriff auf soziale Medien von Mitarbeitern oder Bewerbern (MCA § 39-2-307)
- Lizenzierung von professionellen Arbeitgeberorganisationen: Arbeitnehmerüberlassungsfirmen und ähnliche Arbeitskräfteanbieter müssen lizenziert sein, um Geschäfte tätigen zu können (MCA §§ 39-8-101–102).
- Regelung von Blut- und Urinuntersuchungen (MCA §§ 39-2-2)
- Wiedereinstellungspräferenz für Arbeitnehmerentschädigung (MCA § 39-71-317)
- Sitzplätze für Arbeitnehmer (MCA §§ 39-2-201)
- Es ist rechtswidrig, wenn ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer die Kostenübernahme einer ärztlichen Untersuchung als Einstellungsbedingung verlangt (MCA § 39-2-301)
- Berufstätige Frauen; staatliche Ausbildungs- und Kinderbetreuungsprogramme (MCA § 39-7-101 ff.)
- Vergeltungsmaßnahmen gegen Arbeitnehmerentschädigungen verboten (MCA § 17-8-412)
- Gesetz über Drogen- und Alkoholtests am Arbeitsplatz (MCA § 39-2-205–211)
- Unrechtmäßige Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis (MCA § 39-2-901 ff.)
- Gesetz gegen Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz von 1967 [ADEA] (29 USC §§ 621–634)
- Gesetz über Amerikaner mit Behinderungen von 1990 [ADA] (42 USC §§ 12101–12213)
- BInsolvenzgesetz [Löhne, die innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung fällig sind, haben Vorrang] (11 USC § 1001 et seq.)
- Civil Rights Act von 1964 [Titel VII bezüglich Diskriminierung am Arbeitsplatz] (42 USC § 2000 et seq.)
- Bundesgesetz über Davis-Bacon (40 USC §§ 3141–3148)
- Employee Retirement Income Security Act von 1974 [ERISA] (29 USC §§ 1001 ff.)
- Equal Pay Act von 1963 (29 USC § 206(d) ff.)
- Fair Labor Standards Act von 1938 (29 USC §§ 201–219)
- Gesetz über Familien- und Krankenurlaub von 1993 (29 USC §§ 2601–2654)
- Bundesgesetz zur Arbeitslosensteuer (26 USC §§ 3301–3311)
- Gesetz über die Berufsausbildungspartnerschaft (29 USC §§ 1501–1792)
- Gesetz über die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (29 USC §§ 141–197)
- Nationales Arbeitsbeziehungsgesetz (29 USC §§ 151–169)
- Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz von 1970 (29 USC §§ 651–678)
- Patient Protection and Affordable Care Act [einschließlich Ruhezeiten für stillende Mütter] (42 USC § 1557)
- Portal-to-Portal Act von 1947 (29 USC § 251 ff.)
- Gesetz zur Diskriminierung aufgrund einer Schwangerschaft (42 USC § 2000e(k))
- Rehabilitationsgesetz von 1973 (29 USC § 701 ff.)
- Service Contract Act von 1965 (40 USC §§ 3701–3708)
- Sozialversicherungsgesetz (42 USC §§ 301 ff.)
- Staatliches Verzeichnis der Neueinstellungen (42 USC § 653a et seq.)
- Immigration Reform and Control Act von 1986 (kodifiziert mit Änderungen in den Abschnitten 8 USC)
- Titel VII des Civil Rights Act von 1964 [bezüglich Diskriminierung am Arbeitsplatz] (42 USC §§ 2000–2000e-17)
- Gesetz über die Beschäftigungs- und Wiedereinstellungsrechte der uniformierten Streitkräfte (38 USC §§ 4301–4335)
- Gesetz über die Wiedereinstellungsrechte von Veteranen (38 USC §§ 4301–4335)
- Wagner-Peyser-Gesetz (29 USC §§ 49–49n)
- Gesetz zur Benachrichtigung über die Anpassung und Umschulung von Arbeitnehmern (29 USC §§ 2101–2109)
- Lohneinbehalt: Lohneinbehalt ist der Betrag, den ein Arbeitgeber einbehält, um die Einkommensteuer eines Arbeitnehmers zu zahlen. Dies ist das Geld des Arbeitnehmers, das der Arbeitgeber treuhänderisch verwaltet, bis es an den Staat gezahlt wird. Arbeitgeber finden weitere Informationen in der Montana Withholding Tax Table and Guide.
- Arbeitgeber müssen grundsätzlich Einkommensteuer von den an Arbeitnehmer gezahlten Löhnen einbehalten und an die IRS abführen. Der einbehaltene Betrag wird anhand der vom Arbeitnehmer auf dem IRS-Formular W-4 bereitgestellten Informationen ermittelt. Die einbehaltene Einkommensteuer wird auf die Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers angerechnet, wenn dieser eine Steuererklärung einreicht.
- Die Löhne der Arbeitnehmer unterliegen im Allgemeinen neben der Bundeseinkommensteuer auch der Sozialversicherungs- und Medicare-Steuer. Die Arbeitgeber sind im Allgemeinen dafür verantwortlich, die Hälfte dieser Steuern direkt zu zahlen, und müssen die andere Hälfte vom Lohn einbehalten, der an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Der aktuelle Steuersatz für die Sozialversicherung beträgt 6.2 % für den Arbeitgeber und 6.2 % für den Arbeitnehmer. Der aktuelle Satz für Medicare beträgt 1.45 % für den Arbeitgeber und 1.45 % für den Arbeitnehmer. Die Sozialversicherungssteuer gilt nur für die ersten 128,000 US-Dollar des Lohns.
- Standardsatz: Der Standard-Körperschaftsteuersatz beträgt 6.75 %.
- Water's Edge Election: Der Steuersatz für die Water's Edge Election beträgt 7 %. Ein Unternehmen kann die Genehmigung zur Durchführung der Water's Edge Election beantragen, indem es das Water's Edge Election-Formular „WE-ELECT“ (MCA §15-31-322) einreicht.
- Sonstige Steuern und Gebühren: In Montana gibt es einige Steuern, die bestimmte Unternehmen, Dienstleistungen und Standorte betreffen. Zu diesen Steuern zählen unter anderem solche, die auf Tabak, medizinisches Marihuana, Tourismus, Telekommunikation und Gesundheitseinrichtungen anfallen.
- Steuern auf natürliche Ressourcen: Montana erhebt Steuern auf natürliche Ressourcen, die in den Staat, einschließlich Metalle, Kohle, Öl und Erdgas.
- Grundsteuern
- Montana bietet verschiedene Steuergutschriften für Privatpersonen und Unternehmen.
1. Inländische Unternehmen, in den USA ansässige Einzelpersonen und Bürger unterliegen grundsätzlich der Bundeseinkommensteuer auf ihr weltweites Einkommen.
2. Ausländische Privatpersonen und Unternehmen, die in den Vereinigten Staaten einer gewerblichen oder geschäftlichen Tätigkeit nachgehen, unterliegen grundsätzlich der Bundeseinkommensteuer auf Einkünfte, die tatsächlich mit einer gewerblichen oder geschäftlichen Tätigkeit in den USA in Zusammenhang stehen.
3. Für Einzelpersonen wird die Bundeseinkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen zu gestaffelten Sätzen erhoben. Der höchste Grenzsteuersatz für Einzelpersonen beträgt derzeit 37 %.
4. Bei Unternehmen beträgt die Einkommensteuer auf den Körperschaftsgewinn grundsätzlich 21 %.
- US-amerikanische Ein-Personen-LLCs mit beschränkter Haftung und bestimmte ausländische Einzelunternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit werden standardmäßig als unbeachtete Unternehmen besteuert, können sich aber für die Besteuerung als Unternehmen entscheiden.
- Wird bei der Einkommenssteuer auf Bundes- und Landesebene im Allgemeinen nicht berücksichtigt, sodass das Unternehmenseinkommen eines Einzeleigentümers direkt versteuert wird.
- Der Eigentümer muss auf Bundes- und Bundesstaat Montana geltende Einkommensteuererklärungen einreichen und Steuern auf Geschäftseinkommen zahlen.
- Kann die Besteuerung als Unternehmen wählen.
- US-amerikanische Partnerschaften, LLCs mit mehreren Mitgliedern und ausländische nicht-körperschaftliche Einheiten mit mehreren Mitgliedern werden für Zwecke des US-Bundes und der Bundesstaaten im Allgemeinen als Partnerschaften besteuert, können sich aber für die Besteuerung als Unternehmen entscheiden.
- Im Allgemeinen steuerpflichtig als „Durchflussgesellschaft“, sodass steuerpflichtiges Einkommen und Verlust den Partnern und dem IRS gemeldet werden und die Partner Steuern zahlen
- Partner müssen eine US-Bundeseinkommensteuererklärung und eine Einkommensteuererklärung für den Staat Montana einreichen und Steuern auf ihren zurechenbaren Anteil am Einkommen des Unternehmens zahlen.
- Das steuerpflichtige Einkommen ist nicht unbedingt an ausgeschüttetes Geld gebunden, sodass Partner möglicherweise ein „Phantomeinkommen“ haben, das die erhaltenen Barausschüttungen übersteigt.
- Ausländische Partner/Mitglieder unterliegen möglicherweise der US-Bundesquellensteuer auf ihren zurechenbaren Einkommensanteil. Einbehaltene Beträge können in der Regel mit der fälligen Nettoeinkommensteuer auf der US-Bundeseinkommensteuererklärung des ausländischen Partners verrechnet werden.
- Bestimmte Unternehmen (einschließlich nicht-körperschaftlicher Unternehmen, die sich für die Körperschaftsbesteuerung entscheiden) können sich für die Besteuerung im Rahmen eines Durchflusssystems entscheiden.
- Unternehmen, deren Aktionäre keinen Wohnsitz oder keine juristischen Person in den USA haben, sind von dieser Wahl jedoch grundsätzlich nicht berechtigt.
- US-Unternehmen und ausländische unternehmensähnliche Einheiten werden als unterschiedliche Steuerpflichtige behandelt. Unternehmen. Das Einkommen ist auf Unternehmensebene steuerpflichtig. Der Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 21%.
- Aktionäre müssen grundsätzlich nur die ausgeschütteten Dividenden versteuern. Ausgeschüttete Dividenden unterliegen möglicherweise einer US-Quellensteuer von 30 % (die niedriger sein kann, wenn der Empfänger Anspruch auf Vergünstigungen im Rahmen eines US-Steuerabkommens hat).
- Montana hat keine allgemeine Umsatz-, Nutzungs- oder Transaktionssteuer.
- In Montana gibt es eine begrenzte Zahl spezifischer Steuern, die den Verkauf von Produkten wie Zigaretten beeinflussen.
- Unternehmen in Montana, die Produkte an Käufer in einem Bundesstaat verkaufen, in dem Einzelhändler Umsatzsteuer erheben müssen, müssen diese Umsatzsteuer erheben und an die Steuerbehörde abführen.
- Tätigen Sie die erforderlichen Investitionen in ein Handelsunternehmen in den USA.
- Planen Sie die Schaffung oder Erhaltung von zehn dauerhaften Vollzeitarbeitsplätzen für qualifizierte US-Arbeitskräfte.
Dieser Index enthält eine Zusammenstellung staatlicher und bundesstaatlicher Gesetze, Bestimmungen und Vorschriften zu Anreizen, Personalwesen, Besteuerung, Unternehmensgründung, Einwanderung und anderen Rechtsfragen, die bei Ihrer Geschäftstätigkeit in Montana auftreten können.
Die wichtigsten rechtlichen Verweise des Index stammen aus offiziellen Quellen der Legislative und Exekutive (Kommentierter Montana Code (MCA), Verwaltungsvorschriften von Montana (ARM), US-amerikanischer Code (USC), hat das Code of Federal Regulations (CFR), und die damit verbundenen Gesetze und Referenden) sowie multilaterale Verträge, an denen die USA beteiligt sind, wie in der Vertragssammlung der Vereinten Nationen (UNTS). Wir hoffen, dass Ihnen dieser Überblick über die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit ausländischen Direktinvestitionsinitiativen in Montana bei der Erkundung von Geschäftsmöglichkeiten in diesem Bundesstaat von Nutzen ist.
*Bitte beachten Sie, dass dieses Toolkit nur zu Informationszwecken verwendet werden soll und kein umfassendes Kompendium darstellt. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen, damit MWTC Ihre spezifischen Fragen zu Investitionen in Montana beantworten kann. Außerdem sollten Sie sich rechtlichen Rat holen (MWTC kann Empfehlungen geben), um den Erfolg Ihres Geschäftsvorhabens in den Vereinigten Staaten zu unterstützen.
Geschäftsanreize, wie sie im Montana Code Annotated (MCA), den Verwaltungsvorschriften von Montana (ARM), den Gesetzesentwürfen des Repräsentantenhauses (House Bills, HBs), den Gesetzesentwürfen des Senats (Senate Bills, SBs) und den gesetzgebenden Referenden (Legislative Referenda, LR) festgehalten sind
Steuergutschriften für die Schaffung von Arbeitsplätzen
- Steuergutschrift für Beschäftigungsanreize: Nicht erstattungsfähige Steuergutschrift zum Ausgleich des Arbeitgeberbeitrags gemäß Federal Insurance Contributions Act (FICA) (MT SB 124 (2023))
Steuerermäßigungen
- Formel zur Aufteilung eines einzelnen Verkaufsfaktors: In Kraft ab 01. Januar 2025 (MCA § 15-31-311 ff.)
- Sonderermäßigung für Fertigungsmaschinen, Vorrichtungen und Ausrüstung: Bietet eine besondere Grundsteuerermäßigung von bis zu 100 % des steuerpflichtigen Wertes (MCA § 15-6-138 ff.)
- Grundsteuerermäßigung: Reduziert den steuerpflichtigen Wert von Eigentum oder wendet einen ermäßigten Steuersatz in neun Ermäßigungskategorien an, darunter neues Industrieeigentum, F&E, neue und expandierende Industrien und Gebäudemieterausbauten (MCA § 15-24-1401 ff.)
Steuerbefreiungen
- Befreiung von der Gewerbeausstattung: Unternehmen erhalten automatisch eine Steuerbefreiung von 1 Mio. USD, wodurch ihre Grundsteuerschuld reduziert wird: In Kraft ab 01. Januar 2024 (MT HB 212 (2023))
- Keine allgemeine staatliche Umsatzsteuer: Kann insbesondere bei kapitalintensiven Projekten nützlich sein; diese Befreiung umfasst den Kauf von Strom und Erdgas (MCA § 15-68-101 ff.)
- Keine Nachlass- und Erbschaftssteuer: Diese Steuern wurden per Referendum im November 2000 abgeschafft; relevant für die Nachlassplanung (MT LR-116 (2000))
- Keine Bruttoeinnahmensteuer: Laut der Tax Foundation „wird sie oft als eine der wirtschaftlich schädlichsten Steuern angesehen“ (MCA §§ 15-6-101–301)
- Keine staatliche Inventarsteuer: Besonders vorteilhaft für Hersteller und Einzelhändler mit größeren Lagerbeständen (MCA §§ 15-6-101–301)
- Montana Entrepreneur Magnet Act: Befreit qualifizierte Unternehmen von der Zahlung der staatlichen Kapitalertragsteuer auf den Verkauf von Mitarbeiteraktien (MCA §§ 15-30-3701 ff.)
- Forschungs- und Entwicklungsbefreiung: Ein F&E-Unternehmen, das zum ersten Mal im Bundesstaat Montana ansässig ist, unterliegt während der ersten 5 steuerpflichtigen Geschäftsjahre seiner Tätigkeit in Montana nicht der staatlichen Körperschaftssteuer auf das Nettoeinkommen (MCA §§ 15-6-101–301).
Finanzierung und Zuschüsse
- Montana Wachstumsfonds: Ein neues Darlehensbeteiligungsprogramm mit einem wettbewerbsfähigen Zinssatz, das auch einen Darlehenserlass für berechtigte Unternehmen vorsieht, darunter sowohl bestehende Unternehmen als auch Unternehmen, die im Staat expandieren möchten (ARM 8.99.11)
- Big Sky Filmstipendium: Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die auf den B2C-Markt abzielen und eine förderfähige Produktion in Montana entwickeln (MT SB 540 (2023))
- Saubere Energie für Gewerbeimmobilien (C-PACE): Ein Instrument zur Finanzierung der Energieeffizienz und Verbesserung der Nutzung erneuerbarer Energien in Gewerbeimmobilien (MCA § 90-4-1301 ff.)
- Gemeinschaftsentwicklung Block Grant: Das Programm kann Unternehmen unterstützen, indem es Festzinsfinanzierungen zu niedrigen Zinssätzen zur Verfügung stellt und Zahlungsaufschübe, niedrigere Zahlungen im ersten Jahr und reine Zinszahlungen anbietet; Möglichkeiten für Unternehmen, die auf den B2C-Markt abzielen und eine förderfähige Produktion in Montana entwickeln (MCA § 90-1-103 et seq.)
- Export Montana - Unterstützungsprogramm für Handelsmessen: Bietet bis zu 3,000 US-Dollar Unterstützung für die Expansion außerhalb des Staates und ins Ausland durch Ausstellungen auf Messen (MCA § 90-1-120)
- Programm „Wachstum durch Landwirtschaft“: Zuschuss und Darlehen zur Förderung der landwirtschaftlichen Diversifizierung; kann für Ausrüstung, Bau und Werbung verwendet werden (MCA § 90-9-104 ff.)
- Indian Country Programs und Native American Economic Development Act von 1999: Zu den spezifischen Programmen gehören der Indian Equity Fund Small Business Grant und der Tribal Business Planning Grant (MCA § 90-1-131 et seq.)
- Mikrounternehmen-Finanzierungsprogramm: Programm für Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitbeschäftigten und einem Umsatz von weniger als 1 Mio. USD, die eine Finanzierung von bis zu 100,000 USD suchen (MCA §§ 90-1-101–203)
- Industrielle Entwicklungsanleihen (IDBs): Eine Art qualifizierter privater Aktivitätsanleihe, die privaten Unternehmen dabei hilft, den Bau, die Erweiterung oder die Renovierung privater Produktions- und Verarbeitungsanlagen mit steuerfreien Vorteilen zu finanzieren (MCA § 17-5-101 ff.)
- Montanas Investitionsausschuss: In Zusammenarbeit mit Banken und EDOs (Wirtschaftsentwicklungsorganisationen) in Montana hat das Gremium eine Reihe von Darlehensprogrammen entwickelt, die auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten werden können. Diese Programme können den Zugang zu Finanzierungen mit niedrigerem Festzinssatz und maßgeschneiderten Darlehensbedingungen ermöglichen. Bei Projekten zur Schaffung von Arbeitsplätzen können die Zinssätze um bis zu 2.5 % gesenkt werden. (MCA § 2-15-1808)
- Montana Small Business Innovation Research (SBIR) und Small Business Technology Transfer (STTR) Matching Funds: Für berechtigte Unternehmen, die an einem Projekt für eine Bundesbehörde arbeiten, bietet Montana bis zu 60,000 US-Dollar an Zuschussmitteln für Phase I und Phase II (MCA § 90-1-117 et seq.).
- Kreditinitiative des Staates Montana für Kleinunternehmen (SSBCI): Ein dynamisches Kreditbeteiligungsprogramm durch EDOs zur Unterstützung bestehender und neuer Unternehmen (MCA § 90-1-116 ff.)
- Beschleunigen SieMT: Hierbei handelt es sich um ein innovatives, maßgeschneidertes Schulungs- und Weiterbildungsprogramm für Arbeitnehmer, das die Ziele von Unternehmen in Partnerschaft mit führenden Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik in Einklang bringt.
- Steuergutschrift für Arbeitgeber in der Berufsausbildung: Schafft eine flexible, nicht erstattungsfähige Arbeitgebersteuergutschrift für vom Arbeitgeber bezahlte Berufsausbildungen in Höhe von bis zu 2,000 USD pro Mitarbeiter mit einer Obergrenze von 25,000 USD pro Arbeitgeber (MCA §§ 15-30-2901–2910)
- Steuergutschrift für Ausbildungen in Montana: Gewährt eine staatliche Steuergutschrift für die Einführung eines neuen oder die Erweiterung eines bestehenden Ausbildungsprogramms; kann bis zu 1,500 US-Dollar für jeden neuen Auszubildenden bereitstellen, wobei Veteranen besondere Berücksichtigung finden (MCA § 15-30-2327 ff.)
- Gutschrift von Infrastrukturnutzungsgebühren: Für berechtigte Unternehmen, die eine Nutzungsgebühr für die lokale Infrastruktur zahlen; die Gesamtgutschrift darf den Kreditbetrag nicht übersteigen und kann drei Jahre zurück und dann sieben Jahre vorgetragen werden (MCA § 15-62-103 ff.).
- Qualifizierter Stiftungskredit: Kredit verfügbar für Personen und Unternehmen, die wohltätige Spenden an eine anerkannte Stiftung leisten; Kredit bis zu 10,000 US-Dollar und nicht erstattungsfähig (MCA §§ 15-30-3101–3110)
- Befreiung von der Einreichungsgebühr für die Jahresberichte 2024 und 2025: Die Außenministerin von Montana, Christi Jacobsen, hat ihre Autorität geltend gemacht und angekündigt, dass die Einreichungsgebühren für die Jahresberichte 2024 und 2025 für alle Unternehmen in Montana erlassen werden.
- Flexibilität der Betriebsvereinbarung für Montana LLC: Flexible Gewinnverteilung, d. h. die Betriebsvereinbarung kann von einer einfachen Zuteilung entsprechend den Eigentumsanteilen abweichen, was eine größere Flexibilität für die LLC bietet
- Mindestlohn im Bundesstaat Montana: 10.30 USD/Stunde ab 1. Januar 2024 (MCA § 39-3-401)
- Mindestlohn und Überstundenvergütung: Das Montana Department of Labor & Industry („das Ministerium“) setzt die Zahlung des Mindestlohns und der Überstundenvergütung durch (MCA §§ 39-3-401–39-3-409).
- Lohnzahlung: Das Ministerium kann die Lohnzahlung durch Verwaltungsmaßnahmen, Anhörungen und gerichtliche Durchsetzung untersuchen und durchsetzen (MCA §§ 39-3-201–39-3-217).
- Arbeitgeber dürfen für die Zahlung von Löhnen keine direkte Einzahlung oder elektronische Überweisung verlangen (MCA 39-3-204)
- Der letzte Lohn muss bei Kündigung sofort ausgezahlt werden, es sei denn, es gibt eine Richtlinie, die eine spätere Zahlung erlaubt (MCA 39-3-205).
- Montanas Little Davis-Bacon Act (Gesetz über den geltenden Lohn) sieht die Verpflichtung vor, dass Bieter für bestimmte öffentliche Bauaufträge einen festgelegten Vergütungssatz zahlen (MCA §§ 18-2-401–432).
- Ein Arbeitgeber muss den Arbeitnehmern auf schriftliche Anfrage den Lohnsatz und das Datum der Lohnzahlung mitteilen (MCA §§ 39-3-203).
- Ein Arbeitgeber darf Verpflegung, Unterkunft oder andere vom Arbeitgeber bereitgestellte Nebenkosten nur dann abziehen, wenn die Abzüge Teil der Arbeitsbedingungen sind oder anderweitig gesetzlich vorgesehen sind (MCA §§ 39-2-204 ff.).
- Gesetz über gegenseitige Vereinbarungen zur Lohneinziehung: Das Ministerium kann die Lohnzahlungsgesetze von Montana durch gegenseitige Durchsetzung in Vereinbarungen mit anderen Staaten durchsetzen (MCA §§ 39-3-301–39-3-306).
- Arbeitslosenversicherung (MCA §§ 39-51-101–1106)
- Arbeiter Entschädigung (MCA §§ 39-71-101–2908)
- Vorteile einer Silikose (MCA §§ 39-73-101–301)
- Schwarze Listen und Schutz entlassener Mitarbeiter (MCA §§ 39-2-801–804)
- Gesetz über Kinderarbeitsnormen (MCA § 41-2-102 ff.)
- Darstellung des Charakters der Beschäftigung: Täuschung hinsichtlich der Art des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitsbedingungen oder des Vorhandenseins eines Arbeitskonflikts verboten (MCA § 39-2-303)
- Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren als Barkeeper verboten (MCA § 39-2-306)
- Lügendetektortests verboten (MCA § 39-2-304)
- Tarifverhandlungen für öffentliche Arbeitgeber (MCA §§ 39-31-101–603)
- Allgemeine Einschränkungen des Kollektivverhandlungsrechts (MCA § 39-33-101 ff.)
- Schiedsgerichtsverfahren für Feuerwehrleute in Montana (MCA § 39-31-301 et seq.)
- Tarifverhandlungen für Krankenpfleger in Montana (MCA 39-32-101 ff.)
- Antidiskriminierungsschutz: Verbot der Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Rasse, Hautfarbe, nationaler Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, körperlicher und geistiger Behinderung, Familienstand und (nur für öffentliche Arbeitgeber) politischen Überzeugungen oder Ansichten; umfasst Einstellung, Entlassung und alle Beschäftigungsbedingungen (MCA §§ 49-2-203, 49-2-310)
- Gleicher Lohn für Frauen bei gleichwertiger Leistung (MCA § 39-3-104)
- Mutterschaftsschutz: Neben anderen Anforderungen verbietet das Gesetz von Montana einem Arbeitgeber, „einer Mitarbeiterin einen angemessenen Urlaub für die Schwangerschaft zu verweigern“ (MCA §§ 49-2-310 ff.).
- Kessel und Dampfmaschinen (MCA §§ 50-74-101–108)
- Sprengungen im Bauwesen (MCA §§ 37-72-101–102)
- Fördermaschinen (MCA §§ 50-76-101–114)
- Arbeitssicherheit (MCA §§ 50-71-101–128)
- Gesetz zur Sicherheitskultur (MCA §§ 39-71-1501–1508)
- Sicherheit in Kohlebergwerken (MCA §§ 50-73-101–107)
- Registrierung als Bauunternehmer (MCA §§ 39-9-101–103)
- Ausbildung (MCA §§ 39-6-101–109)
- Hintergrundüberprüfungen – es dürfen keine Informationen angefordert werden, die älter als sieben Jahre sind (MCA § 39-2-312 et seq.)
- Entlassung oder Freistellung wegen Pfändung oder Beschlagnahme verboten (MCA § 339-2-302)
- Gesetz über Informationen zu gefährlichen Chemikalien für Arbeitnehmer und die Gemeinschaft (MCA §§ 50-78-101–603)
- Eingeschränkter Zugriff auf soziale Medien von Mitarbeitern oder Bewerbern (MCA § 39-2-307)
- Lizenzierung von professionellen Arbeitgeberorganisationen: Arbeitnehmerüberlassungsfirmen und ähnliche Arbeitskräfteanbieter müssen lizenziert sein, um Geschäfte tätigen zu können (MCA §§ 39-8-101–102).
- Regelung von Blut- und Urinuntersuchungen (MCA §§ 39-2-2)
- Wiedereinstellungspräferenz für Arbeitnehmerentschädigung (MCA § 39-71-317)
- Sitzplätze für Arbeitnehmer (MCA §§ 39-2-201)
- Es ist rechtswidrig, wenn ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer die Kostenübernahme einer ärztlichen Untersuchung als Einstellungsbedingung verlangt (MCA § 39-2-301)
- Berufstätige Frauen; staatliche Ausbildungs- und Kinderbetreuungsprogramme (MCA § 39-7-101 ff.)
- Vergeltungsmaßnahmen gegen Arbeitnehmerentschädigungen verboten (MCA § 17-8-412)
- Gesetz über Drogen- und Alkoholtests am Arbeitsplatz (MCA § 39-2-205–211)
- Unrechtmäßige Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis (MCA § 39-2-901 ff.)
- Gesetz gegen Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz von 1967 (29 USC §§ 621–634)
- Americans with Disabilities Act von 1990 (42 USC §§ 12101–12213)
- Konkursgesetz (1 USC §§ 101–1532)
- Davis-Bacon-Gesetz (40 USC §§ 3141–3148)
- Employee Retirement Income Security Act von 1974 (29 USC §§ 1001–1461)
- Equal Pay Act von 1963 (29 USC § 206(d) ff.)
- Fair Labor Standards Act von 1938 (29 USC §§ 201–219)
- Gesetz über Familien- und Krankenurlaub von 1993 (29 USC §§ 2601–2654)
- Bundesgesetz zur Arbeitslosensteuer (26 USC §§ 3301–3311)
- Gesetz über die Berufsausbildungspartnerschaft (29 USC §§ 1501–1792)
- Gesetz über die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (29 USC §§ 141–197)
- Nationales Arbeitsbeziehungsgesetz (29 USC §§ 151–169)
- Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz von 1970 (29 USC §§ 651–678)
- Patient Protection and Affordable Care Act [einschließlich Ruhezeiten für stillende Mütter] (42 USC § 1557)
- Portal-to-Portal Act von 1947 (29 USC § 251 ff.)
- Gesetz zur Diskriminierung aufgrund einer Schwangerschaft (42 USC § 2000e(k))
- Rehabilitationsgesetz von 1973 (29 USC § 701 ff.)
- Service Contract Act von 1965 (40 USC §§ 3701–3708)
- Sozialversicherungsgesetz (42 USC §§ 301 ff.)
- Staatliches Verzeichnis der Neueinstellungen (42 USC § 653a et seq.)
- Immigration Reform and Control Act von 1986 (kodifiziert mit Änderungen in den Abschnitten 8 USC)
- Titel VII des Civil Rights Act von 1964 [bezüglich Diskriminierung am Arbeitsplatz] (42 USC §§ 2000–2000e-17)
- Gesetz über die Beschäftigungs- und Wiedereinstellungsrechte der uniformierten Streitkräfte (38 USC §§ 4301–4335)
- Gesetz über die Wiedereinstellungsrechte von Veteranen (38 USC §§ 4301–4335)
- Wagner-Peyser-Gesetz (29 USC §§ 49–49n)
- Gesetz zur Benachrichtigung über die Anpassung und Umschulung von Arbeitnehmern (29 USC §§ 2101–2109)
- Lohneinbehalt: Lohneinbehalt ist der Betrag, den ein Arbeitgeber einbehält, um die Einkommensteuer eines Arbeitnehmers zu zahlen. Dies ist das Geld des Arbeitnehmers, das der Arbeitgeber treuhänderisch verwaltet, bis es an den Staat gezahlt wird. Arbeitgeber finden weitere Informationen in der Montana Withholding Tax Table and Guide.
- Arbeitgeber müssen grundsätzlich Einkommensteuer von den an Arbeitnehmer gezahlten Löhnen einbehalten und an die IRS abführen. Der einbehaltene Betrag wird anhand der vom Arbeitnehmer auf dem IRS-Formular W-4 bereitgestellten Informationen ermittelt. Die einbehaltene Einkommensteuer wird auf die Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers angerechnet, wenn dieser eine Steuererklärung einreicht.
- Die Löhne der Arbeitnehmer unterliegen im Allgemeinen neben der Bundeseinkommensteuer auch der Sozialversicherungs- und Medicare-Steuer. Die Arbeitgeber sind im Allgemeinen dafür verantwortlich, die Hälfte dieser Steuern direkt zu zahlen, und müssen die andere Hälfte vom Lohn einbehalten, der an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Der aktuelle Steuersatz für die Sozialversicherung beträgt 6.2 % für den Arbeitgeber und 6.2 % für den Arbeitnehmer. Der aktuelle Satz für Medicare beträgt 1.45 % für den Arbeitgeber und 1.45 % für den Arbeitnehmer. Die Sozialversicherungssteuer gilt nur für die ersten 128,000 US-Dollar des Lohns.
- Standardsatz: Der Standard-Körperschaftsteuersatz beträgt 6.75 %.
- Water's Edge Election: Der Steuersatz für die Water's Edge Election beträgt 7 %. Ein Unternehmen kann die Genehmigung zur Durchführung der Water's Edge Election beantragen, indem es das Water's Edge Election-Formular „WE-ELECT“ (MCA §15-31-322) einreicht.
- Sonstige Steuern und Gebühren: In Montana gibt es einige Steuern, die bestimmte Unternehmen, Dienstleistungen und Standorte betreffen. Zu diesen Steuern zählen unter anderem solche, die auf Tabak, medizinisches Marihuana, Tourismus, Telekommunikation und Gesundheitseinrichtungen anfallen.
- Steuern auf natürliche Ressourcen: Montana erhebt Steuern auf natürliche Ressourcen, die in den Staat, einschließlich Metalle, Kohle, Öl und Erdgas.
- Grundsteuern
- Montana bietet verschiedene Steuergutschriften für Privatpersonen und Unternehmen.
1. Inländische Unternehmen, in den USA ansässige Einzelpersonen und Bürger unterliegen grundsätzlich der Bundeseinkommensteuer auf ihr weltweites Einkommen.
2. Ausländische Privatpersonen und Unternehmen, die in den Vereinigten Staaten einer gewerblichen oder geschäftlichen Tätigkeit nachgehen, unterliegen grundsätzlich der Bundeseinkommensteuer auf Einkünfte, die tatsächlich mit einer gewerblichen oder geschäftlichen Tätigkeit in den USA in Zusammenhang stehen.
3. Für Einzelpersonen wird die Bundeseinkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen zu gestaffelten Sätzen erhoben. Der höchste Grenzsteuersatz für Einzelpersonen beträgt derzeit 37 %.
4. Bei Unternehmen beträgt die Einkommensteuer auf den Körperschaftsgewinn grundsätzlich 21 %.
- US-amerikanische Ein-Personen-LLCs mit beschränkter Haftung und bestimmte ausländische Einzelunternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit werden standardmäßig als unbeachtete Unternehmen besteuert, können sich aber für die Besteuerung als Unternehmen entscheiden.
- Wird bei der Einkommenssteuer auf Bundes- und Landesebene im Allgemeinen nicht berücksichtigt, sodass das Unternehmenseinkommen eines Einzeleigentümers direkt versteuert wird.
- Der Eigentümer muss auf Bundes- und Bundesstaat Montana geltende Einkommensteuererklärungen einreichen und Steuern auf Geschäftseinkommen zahlen.
- Kann die Besteuerung als Unternehmen wählen.
- US-amerikanische Partnerschaften, LLCs mit mehreren Mitgliedern und ausländische nicht-körperschaftliche Einheiten mit mehreren Mitgliedern werden für Zwecke des US-Bundes und der Bundesstaaten im Allgemeinen als Partnerschaften besteuert, können sich aber für die Besteuerung als Unternehmen entscheiden.
- Im Allgemeinen steuerpflichtig als „Durchflussgesellschaft“, sodass steuerpflichtiges Einkommen und Verlust den Partnern und dem IRS gemeldet werden und die Partner Steuern zahlen
- Partner müssen eine US-Bundeseinkommensteuererklärung und eine Einkommensteuererklärung für den Staat Montana einreichen und Steuern auf ihren zurechenbaren Anteil am Einkommen des Unternehmens zahlen.
- Das steuerpflichtige Einkommen ist nicht unbedingt an ausgeschüttetes Geld gebunden, sodass Partner möglicherweise ein „Phantomeinkommen“ haben, das die erhaltenen Barausschüttungen übersteigt.
- Ausländische Partner/Mitglieder unterliegen möglicherweise der US-Bundesquellensteuer auf ihren zurechenbaren Einkommensanteil. Einbehaltene Beträge können in der Regel mit der fälligen Nettoeinkommensteuer auf der US-Bundeseinkommensteuererklärung des ausländischen Partners verrechnet werden.
- Bestimmte Unternehmen (einschließlich nicht-körperschaftlicher Unternehmen, die sich für die Körperschaftsbesteuerung entscheiden) können sich für die Besteuerung im Rahmen eines Durchflusssystems entscheiden.
- Unternehmen, deren Aktionäre keinen Wohnsitz oder keine juristischen Person in den USA haben, sind von dieser Wahl jedoch grundsätzlich nicht berechtigt.
- US-Unternehmen und ausländische unternehmensähnliche Einheiten werden als unterschiedliche Steuerpflichtige behandelt. Unternehmen. Das Einkommen ist auf Unternehmensebene steuerpflichtig. Der Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 21%.
- Aktionäre müssen grundsätzlich nur die ausgeschütteten Dividenden versteuern. Ausgeschüttete Dividenden unterliegen möglicherweise einer US-Quellensteuer von 30 % (die niedriger sein kann, wenn der Empfänger Anspruch auf Vergünstigungen im Rahmen eines US-Steuerabkommens hat).
- Montana hat keine allgemeine Umsatz-, Nutzungs- oder Transaktionssteuer.
- In Montana gibt es eine begrenzte Zahl spezifischer Steuern, die den Verkauf von Produkten wie Zigaretten beeinflussen.
- Unternehmen in Montana, die Produkte an Käufer in einem Bundesstaat verkaufen, in dem Einzelhändler Umsatzsteuer erheben müssen, müssen diese Umsatzsteuer erheben und an die Steuerbehörde abführen.
- Tätigen Sie die erforderlichen Investitionen in ein Handelsunternehmen in den USA.
- Planen Sie die Schaffung oder Erhaltung von zehn dauerhaften Vollzeitarbeitsplätzen für qualifizierte US-Arbeitskräfte.
Ressourcen für Investoren
Das Verband der Wirtschaftsentwickler von Montana vereint ein landesweites Team von Wirtschaftsentwicklungsorganisationen, die hervorragende Ressourcen für Investoren darstellen, die sich für ein bestimmtes Gebiet in Montana interessieren.